Gemeinsamer Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen

(Abb. © ArtHdesign/stock.adobe.com)
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Früher war alles so einfach – da kam der Weihnachstmann nach alter Tradition durch den Schornstein und brachte seine Geschenke. Heute sind viele Wohnhäuser nicht nur mit einer Feuerstätte, sondern gleichzeitig mit einer zentralen oder dezentralen Lüftungsanlage ausgestattet. Falls der Weihnachtsmann hier mitliest: Im Folgenden liefern wir wichtige Vorab-Informationen für die diesjährige Geschenkeauslieferung.

Damit Feuerstätten für feste Brennstoffe gemeinsam mit einer Lüftungsanlage oder anderen luftabsaugenden Einrichtungen sicher betrieben werden können, sind verschiedene Anforderungen zu erfüllen, die von der Art der Lüftungsanlage und der Feuerstätte (raumluftabhängig/-unabhängig) sowie von der Installation und dem Betrieb abhängen. Um die Abstimmung zwischen den Gewerken zu vereinfachen und die praktische Umsetzung zu verbessern, hat ein verbändeübergreifender Expertenkreis die „Übersicht über den gemeinsamen Betrieb von Festbrennstoff-Feuerstätten (Einfachbelegung) und Lüftungsanlagen sowie Lüftungsgeräten“ erarbeitet. Sie zeigt etwa 30 Kombinationen und die erforderlichen Dokumente, mit denen der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger den sicheren Betrieb nach den Regelwerken, zum Beispiel Fachregel Ofen- und Luftheizungsbau (TROL), DIN 1946 Teil 6, Verwaltungsvorschriften und Feuerungsverordnungen der Länder bestätigen kann.
In einer Online-Veranstaltung, in der sich rund 125 Teilnehmer über das Thema informierten, stellte unter anderem Claus Händel vom Fachverband Gebäude-Klima (FGK) eine Übersicht und die Aufgaben der jeweiligen Gewerke vor. Die Übersicht steht zusammen mit Musterformularen für Fachunternehmer- und Herstellererklärungen sowie den Präsentationen der Referenten zum Download auf www.kwl-info.de.

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