Gutachten: Wird die 500 Mio. Euro-Förderung wirkungslos verpuffen?

Im Gutachten wird erläutert, dass der Anteil von RLT-Anlagen mit Umluft fast „vernachlässigbar gering“ ist. (Abb. AMEV)

In einem vom BTGA und FGK beauftragten Gutachten hat Prof. Christoph Kaup die im Oktober veröffentlichte Förderrichtlinie zur Corona-gerechten Um- und Ausrüstung von bestehenden RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden analysiert und die vorgeschlagenen Maßnahmen (kritisch) bewertet. Im Gutachten betrachtet ein bislang in der LüKK weitgehend unbekannter, aber sehr interessanter Aspekt auch die Umluft in RLT-Anlagen.

In cci Branchenticker am 21. Oktober hier und in der am 24. November erschienenen cci Zeitung 13/2020 hat die Redaktion bereits das neue Förderprogramm für Corona-gerechte Um- und Aufrüstungen von bestehenden, stationären RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden erläutert, die Fördervorgaben kommentiert und dabei mehrere Schwachpunkte aufgezeigt. Nun hat Prof. Christoph Kaup, Umweltcampus Birkenfeld, in einer gutachterlichen Stellungnahme auf 13 Seiten das Thema aufgegriffen. Schwerpunkte des lesenswerten Gutachtens sind zum Beispiel die Themen Lüftung und Virenlast, förderfähige Maßnahmen und Begleitmaßnahmen, Bewertung konkreter Maßnahmen (Luftfilter, Erhöhung des Frischluftanteils inklusive Auswirkungen auf das Luftleitungssystem und den Energieverbrauch, Umbauten an RLT-Anlagen), Einsatz von Luftreinigern und abschließende Empfehlungen.

Beim Aspekt „Mögliche Maßnahmen an RLT-Anlagen mit Umluftbetrieb“ verweist Prof. Kaup auf eine Studie des Umweltcampus Birkenfeld und auf folgende Zahlen: Von 5.031 RLT-Anlagen, die von 2013 bis 2017 ausgeschrieben wurden, war nur für 127 Anlagen – also für 2,5 % – eine Mischlufteinrichtung gefordert. Im Zeitraum 2003 bis 2009 betrug der Mischluftanteil der RLT-Geräte noch knapp über 10 %. Fazit von Kaup zu diesem Punkt:
Da Umluft in RLT-Anlagen seit geraumer Zeit praktisch keine Rolle mehr spielt und fast ausschließlich reine Außenluft-/Fortluftsysteme verwendet werden, wird der Bedarf zur Förderung im Bereich „Umrüstungen von Filtern“ als nicht relevant eingestuft. Dies gilt auch für den Einbau von HEPA-Filtern, die in Außenluftanlagen sinnlos sind, da die Außenluft nicht mit Corona-Viren belastet ist. Sehr alte Anlagen aus den achtziger und neunziger Jahren sind zwar noch häufiger mit Umluftfunktionen ausgestattet, aber in diesen Fällen kann nur die Installation von neuen Anlagen empfohlen werden, weil diese Anlagen am Ende ihres Lebenszyklus angekommen sind.

Der Link zum Gutachten, das auf der FGK-Website veröffentlicht wurde, ist hier.

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Ein Kommentar zu “Gutachten: Wird die 500 Mio. Euro-Förderung wirkungslos verpuffen?

  1. Diese Beträge werden durch den Kamin geblasen. Wenn unser Finanzminister sein Geld verblasen kann, dann müssen die Hilfsfons auch verblasen werden(Das nennt man Geldrückgewinnung). Das macht doch iregend wie sinn??? !!!

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