HEA fordert Nachbesserung beim Gebäudeenergiegesetz

Energieverbrauch und Emissionen bei der Stromerzeugung von 2010 bis 2019 (Abb. © HEA)

Dienstag ist Normentag. Heute geht es um das am 1. November in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG), das laut HEA einen erheblichen Fehler enthält.

Bei der Kritik der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA) geht es um die im GEG im § 22 und im Anhang 6 aufgeführten Primärenergiefaktoren für Brennstoffe sowie für Strom aus dem öffentlichen Netz. Der Primärenergiefaktor ist ein Maß zur Bewertung von unterschiedlichen Energiearten im Hinblick auf deren Ökologie und wird im GEG zur energetischen Bilanzierung herangezogen. Mit Einführung der damals novellierten Energieeinsparverordnung EnEV Anfang 2016 wurde der Primärenergiefaktor für Strom auf 1,8 festgelegt (zuvor 2,4) und seitdem nicht geändert.
Nun verweist die HEA auf Daten für das Jahr 2019: In diesem betrug der nichterneuerbare kumulierte Energieverbrauch (KEVne) für die Abgabe aus dem lokalen Stromnetz 1,55 kWh primär / kWhel. Dabei kennzeichnet der KEVne das Verhältnis, welche Menge an Primärenergie aufzuwenden ist, um eine kWh elektrische Energie an Endkunden zu liefern. Je stärker der Beitrag der regenerativen Energien im Strommix wird und je geringer die Umwandlungs- und Verteilungsverluste in den Kraftwerken und Netzen sind, desto kleiner wird der KEV-Wert. In den Jahren 2010 und 2016 betrug dieser Wert noch 2,34 bzw. 1,92.
Seit 2016 mit einem Anteil von 29 % ist der Anteil der regenerativen Energien im deutschen Strommix aber erheblich gestiegen: auf 40 % im Jahr 2019 und sogar auf 55 % im ersten Halbjahr 2020. Dieser Fortschritt wird im GEG jedoch nicht abgebildet. Deshalb forderte die HEA eine Korrektur des Strom-Primärenergiefaktors auf einen Wert von 1,3. Eine solche Korrektur würde zum Beispiel bei strombetriebenen Wärmepumpen deren rechnerische Ökobilanz erheblich verbessern.
Der Link auf die HEA-Studie ist hier.

Einen ausführlichen Beitrag zum neuen GEG „Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt ab November 2020“ lesen Sie mehr zum Thema im cci Wissensportal, Artikelnummer cci90734.

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