Leser helfen Lesern: Jalousie- oder Rauchschutzklappe

(Abb. © banphote/adobe.stock.com)

In unserer heutigen Frage in der Rubrik „Leser helfen Lesern“ geht es um die Frage, ob es einen relevanten Unterschied zwischen luftdichten Jalousieklappen und Rauchschutzklappen gibt. Die Frage kam auf, weil die Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR) in dieser Hinsicht nicht eindeutig sei, wie ein Leser meint.

Unser Leser schrieb: „Unter Punkt 5.1.3 der M- LüAR wird darauf hingewiesen, dass durch Brand- oder Rauchschutzklappen verhindert werden soll, dass Rauch von außen in das Gebäude übertragen wird. Üblicherweise werden aus diesem Grund Be- und Entlüftungsanlagen mit luftdichten Jalousieklappen und Federrücklaufmotoren ausgestattet. In der Außenluft, beziehungsweise Zuluft und Ab, beziehungsweise Fortluft werden Rauchmelder installiert, die bei Rauchdetektion die Anlage abschalten und die AUL- und FOL-Klappen zufahren. Die Klappen sind luftdicht nach DIN 1751. So werden deutschlandweit hunderte Anlagen geprüft und von Prüfsachverständigen abgenommen. Nun gibt es aber frischgebackene Prüfsachverständige, die in jeder Anlage eine Rauchschutzklappe verlangen, weil es so in der M-LüAR steht. Technisch gesehen gibt es zwischen luftdichten Jalousieklappen und Rauchschutzklappen kaum einen Unterschied!“

Dazu befragte die Redaktion mit Dipl.-Ing. Manfred Lippe einen Autoren des Kommentars zur Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR). Seine Antwort lautet wie folgt: „Meiner Antwort lege ich die aktuelle Fassung des Kommentars zur M-LüAR 2020, 3. Auflage der Autoren Lippe, Czepuck, Mertens, Vogelsang zu Grunde. Unter Punkt 5.1.3. heißt es: Über Zuluftanlagen darf kein Rauch in das Gebäude übertragen werden. Die Übertragung von Rauch über die Außenluft ist durch Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtungen oder durch Rauchschutzklappen zu verhindern.

Dazu der Auszug aus dem Kommentar: ‚Zur Verhinderung der Rauchübertragung werden Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtungen (zusätzlich zur thermischen Auslösung) gefordert, die bei Rauchdetektion sofort schließen. Da an dieser Stelle keine direkte Beanspruchung der Außenluftöffnung mit ‚Feuer‘, also heißen Brandgasen, zu erwarten ist, können die Anforderungen zur Erreichung des Schutzziels auch durch den Einsatz von Rauchschutzklappen erfüllt werden.‘

Die Autoren haben ausdrücklich auf die Nennung von rauchdichten Jalousieklappen verzichtet, da diese baurechtlich nicht mit Brandschutzklappen oder Rauchschutzklappen gleich zu setzen sind. Um eine Konkretisierung der Anforderungen zu erreichen, haben wir im Kommentar mit dem folgenden Bild eine Zusammenfassung der M-LüAR Anforderungen aus Abschnitt 5.1.3 + 5.1.4 (wenn erforderlich) und 6.4.4 Absatz 1, Nr. 3 formuliert, womit das Schutzziel eindeutig erfüllt werden kann, ohne eine zusätzliche Brandschutz- oder Rauchschutzklappe im Bereich der Außenwand einbauen zu müssen.

Diese Grafik beschreibt eine Zusammenfassung der M-LüAR Anforderungen aus Abschnitt 5.1.3 + 5.1.4 (wenn erforderlich) und 6.4.4 Absatz 1, Nr. 3 (Abb. © Manfred Lippe)

Mit dieser Lösung wird das Schutzziel insgesamt erfüllt, auch ein Brandgeschehen am Ventilator. Wenn zusätzlich bei Stillstand des Ventilators eine Jalousieklappe schließt um einen Energieverlust zu vermeiden, dann ist das im Sinne der M-LüAR 2020 nicht hinderlich.“

Dipl.-Ing. Manfred Lippe

cci180908

Ein Kommentar zu “Leser helfen Lesern: Jalousie- oder Rauchschutzklappe

  1. Ich stimme den Aussage des Kollegen Lippe für den beschriebenen Anwendungsfall der Skizze unumwunden zu, allerdings gibt es Systeme, in welchen in der Zuluft keine feuerbeständigen oder feuerhemmenden ogl. durchdrungen werden müssen, auch hier ist die Rauchübertragung ins Gebäude zu verhindern.

    Luftdichte Klappen haben gegenüber Brand- und Rauchschutzklappen nicht nur die Unterschiede in der technischen Prüfung der Bauprodukte mit AbZ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ) sondern auch die automatische Auslösung (= stromlos geschlossen). Brand- und Rauchschutzklappen sind grundsätzlich mit Antrieben mit Federzug auszustatten, die auch bei Stromausfall sicher schließen. Die Produkteinheiten benötigen dazu keine externe Schaltanlagen, da die Steuereinheiten der Brand- und Rauchschutzklappe direkt zugeordnet sind und auch sicher schließen. Das können in der Regel die luftdichten Klappen nicht, und das wird auch von den Kollegen gegebenenfalls nicht richtig geprüft. Der Brandfall an einer Schaltanlage RLT kann dazu führen, dass die Stromversorgung eher unterbrochen wird, als die Klappenschließfunktion wirkt, da hilft nur der Federzugantrieb, der stromlos ohne Hilfsenergie schließt.

    Dipl.-Ing.(FH) Hans Christian Sieber

Schreibe einen Kommentar