Grundlagen: Lüftung von Aufzugschächten

Neben der bauordnungsrechtlichen Anforderung an die Entrauchung müssen Aufzugschächte in Deutschland auch zu lüften sein. Die zu erfüllenden Punkte für die Rauchableitung, besonders an die Größe der Öffnung, sind hierbei in den Bauordnungen der Länder vorgegeben. Um eine zielgerichtete Lösung für die Aufzugschachtlüftung zu planen, projektieren und auszuführen, stehen dagegen nur wenige Informationen zur Verfügung. Der Beitrag beleuchtet die Parameter der Planung und Projektabwicklung. Planer, Architekten und Errichter erhalten Hinweise für eine korrekte Ausführung der Aufzugschachtlüftung.

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Artikelnummer: cci49369

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3 Kommentare zu “Grundlagen: Lüftung von Aufzugschächten

  1. Kommentar des Autors:
    Vielen Dank für Ihre Kommentare. Die im Beitrag genannte Norm DIN 1946-2 war Pate der gutachterlichen Stellungnahme des Fraunhofer Institutes auf die sich die Grafik auf Seite 3 stützt. Die hieraus zu ziehenden Rückschlüsse sind, ebenso wie die MAK-Werte, immer noch hochaktuell.
    Sehr geehrter Herr Reichel. Die Lösung für die Verhinderung des Wärmeenergieverlustes durch die dauerhaft angebrachte Öffnung für die Lüftung und Entrauchung des Aufzugschachtes gibt es bereits seit mehr als 15 Jahren. BTR-Hamburg GmbH bietet das System LIFT-SMOKE-FREE mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung für alle Aufzugschachtarten an. Nähere Informationen erhalten Sie hierzu unter http://www.lift-smoke-free.de
    Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben.

  2. Ersten Kommentar kann ich nur unterstützen und ergänzen, dass DIN 13779 auch bald Geschichte ist und durch DIN EN 16798 (Entwurf 07/2015) ersetzt werden wird.
    Die MAK-Tabelle ist auch schon längst Vergangenheit und wurde durch die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ im Januar 2006 abgelöst!
    Ein Lösung für den Wärmeenergieverlust von Aufzugsschächten konnte ich in dem Beittrag trotzdem nicht erkennen. Hier besteht also wirklicher Erfindungsbedarf!

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