HOAI wird mit Nachbesserung kommen

Bereits am 16. September hatte die Bundesregierung einen Beschluss für die neue Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) gefasst. Nun wurde das Gesetz in Folge der Forderungen von Berufsverbänden und Kammern nochmals nachgebessert.

VBI-Präsident Jörg Thiele (Abb. © VBI) cci Branchenticker hatte berichtet: Link.
Wie der Verband Beratender Ingenieure berichtet, seien die Forderungen von Verbänden nun in das Gesetz aufgenommen worden und die neue HOAI beinhalte nun den Hinweis zur Angemessenheit der Honorare. Dies war gefordert worden, um einen reinen Preiswettbewerb zu verhindern. VBI-Präsident Jörg Thiele äußert sich wie folgt: „Wir freuen uns, dass die Angemessenheit in letzter Minute in das Gesetz aufgenommen wurde. Die weltweit bekannte Qualität deutscher Ingenieurleistungen gibt es nicht zu Dumpingpreisen. Wer Qualität will, muss angemessene Honorare zahlen. Es ist gut, dass die Hängepartie nach dem EuGH-Urteil im vergangenen Jahr nun beendet wurde und die HOAI ab dem 1. Januar 2021 als Orientierung für angemessene Honorare gilt“.

Artikelnummer: cci91277

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