Neue Ausbildungsordnung für SHKler

Am 1.1.2020 trat das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft, das Änderungen für den Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik mit sich bringt. Unter anderem werden im neuen Gesetz die Mindestausbildungsvergütung, die Arbeit im Prüfungsausschuss, die Freistellung von Prüfern und Azubis und die höhere Berufsbildung neu geregelt.

Vom neuen Berufsausbildungsgesetz profitieren Auszubildende (Abb. © Aycatcher/Fotolia.com) Eine der bedeutendsten Änderungen im neuen BBiG ist die Mindestvergütung. Beginnt ein Azubi im Jahr 2020 seine Ausbildung, bekommt er diese mit 515 € im ersten Lehrjahr vergütet. Bis zum Jahr 2023 steigt das Ausbildungsgehalt des ersten Lehrjahres bis zu 620 €. Im zweiten Lehrjahr gibt es jeweils einen Aufschlag von 18 %, im dritten 35 % und im vierten Lehrjahr einen von 40 %.
Außerdem ist eine einheitliche Regelung zur Freistellung vom Berufsschulunterricht für erwachsene und minderjährige Schüler beschlossen worden. Nun haben auch über 18-Jährige einen Anspruch, einen Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freigestellt zu werden. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit gewertet.
Auch Prüfer haben einen Freistellungsanspruch für ihre ehrenamtliche Arbeit, sofern nicht betriebliche Gründe ihres Arbeitgebers dagegensprechen – diese müssen allerdings nachvollziehbar sein. Auch um Fortbildung geht es: In dem neuen Berufsbildungsgesetz sind drei Fortbildungsstufen niedergeschrieben worden. Nach erster Vertiefung der beruflichen Inhalte darf man sich „Geprüfte/r Berufsspezialist“ nennen. Meister und Fachwirte tragen künftig die Bezeichnung „Bachelor Professional“ und Betriebswirte „Master Professional“.

Artikelnummer: cci91459

Ein Kommentar zu “Neue Ausbildungsordnung für SHKler

  1. Wenn der SHK noch die dazugehörigen Mitarbeiter(AZUBI) vermittelt, die den Beruf dann auch noch ausüben wollen, dann könnte ich die drei Stufen auch nachvollziehen. Was ich immer nicht verstehe, warum aus dem Meister, ein Herr Bachelor gemacht werden soll. Das finde ich absolut lächerlich. Ein “ Bachelor Professional “ kann den Namen gar nicht stand halten, dazu fehlt es im Moment noch an fachlicher Ausbildung. Nur mit Namen bzw. neuen Titel bekomme ich keine neuen bzw. bessere Fachkräfte und die werden bei Leibe dringend benötigt………………….
    Olaf Mayer(SV)-(SHK)

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