Was ist eine Klimaanlage?

Zur Definition einer Klimaanlage gibt es in Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln verschiedene Erklärungen und Erläuterungen, die aber im Hinblick auf den Inhalt, den Umfang und die „technische Tiefe“ teils deutlich voneinander abweichen. Dazu nachfolgend eine Auswahl zu diesen Definitionen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Das neue Gebäudeenergiegesetz GEG (2020)

§ 3 des GEG
Eine Klimaanlage ist die Gesamtheit aller zu einem Gebäude gehörenden Anlagenbestandteile, die für eine Raumluftbehandlung erforderlich sind, durch die die Temperatur geregelt wird.

Die EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie Energy Performance of Buildings EPBD (2018)

§ 2 Begriffsbestimmungen
„Klimaanlage“ eine Kombination der Bauteile, die für eine Form der Raumluftbehandlung erforderlich sind, durch die die Temperatur geregelt wird oder gesenkt werden kann.

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Die DIN EN 13798 Teil 3  „Lüftung von Nichtwohngebäuden“ (2017)


§ 3.2 Raumkühlsystem
Kombination von Geräten, die dafür ausgelegt wurden, um die Behaglichkeits¬bedingungen in einem Raum innerhalb eines festgelegten Bereichs zu wahren. Dieser Begriff umfasst Klimaanlagen und flächenorientierte passive Systeme.

§ 3.12 Klimaanlage
Kombination von Geräten zur Versorgung eines Raums mit klimatisierter Luft.

§ 7.1 Raumklima
Lüftungs- und Klimaanlage oder Raumkühlsysteme beeinflussen die folgenden Parameter: thermisches Raumklima, Raumluftqualität, Raumluftfeuchte, Akustik im Raum.

§ 9.3 Funktionen von Lüftungs- und Klimaanlagen
Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme sollen die Raumluftqualität, die thermischen Bedingungen und die Feuchte im Raum so beeinflussen, dass im Voraus getroffene Anforderungen erfüllt werden.
   
Die VDI 4700 „Begriffe der Bau- und Gebäudetechnik“ (2015)

Eine Klimaanlage ist eine Anlage der Luft- und Klimatechnik zur Erzeugung und Aufrechterhaltung einer angenehmen oder benötigten Raumluftqualität (Temperatur, Feuchte, Reinheit, CO2-Gehalt) unabhängig von Wetter, Abwärme und menschlichen und technischen Emissionen. Eine Klimaanlage hat die Aufgabe, die Luft eines Raums in einen bestimmten Zustand zu bringen und zu halten („konditionieren“). Oft wird unter einer Klimaanlage jedoch lediglich eine Raumluftkühlung verstanden.  Die Funktionen einer Klimaanlage sind demnach:
– Änderung der Lufttemperatur (heizen oder kühlen),
– Änderung der Luftfeuchtigkeit (befeuchten oder trocknen),
– Entfernen von Luftbestandteilen (filtern oder austauschen)

Klimaanlage („Definition“ des Verfassers)

Eine Vollklimaanlage muss in der Lage sein, einen Luftvolumenstrom (Außenluft, Umluft oder Sekundärluft) entsprechend den aktuellen Anforderungen erwärmen, kühlen, be- oder entfeuchten zu können, um dadurch vorgegebene Raumluftzustände sicherzustellen. Fehlt eine dieser Eigenschaften, spricht man von einer Teilklimaanlage.

Der Beitrag wurde für cci Wissensportal von Dr. Manfred Stahl erstellt. (Stand: August 2020)
 

Artikelnummer: cci90873

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