Marktanreizprogramm 2018: Schon 25.000 Anträge

Am häufigsten beantragt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden Förderungen für Biomasseanlagen vor Solarthermie und Wärmepumpen.

Marktanreizprogramm – Antragszahlen 2017/2018 (Abb. BAFA, Stand 31. März 2018)
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert den Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen für Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen mit einem Marktanreizprogramm. Unterstützt wird auch der Neubau von größeren Heizwerken, die regenerative Energien nutzen, von Tiefengeothermieanlagen oder von Nahwärmenetzen, zum Beispiel für Quartierslösungen von Kommunen. Hierfür steht jährlich ein Volumen von über 300 Mio. € zur Verfügung.

Seit dem 1. Januar 2018 muss der Förderantrag für das Marktanreizprogramm beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag zur Errichtung einer Anlage vergeben wird. Anderenfalls gibt es eine Ablehnung. Planungsleistungen dürfen jedoch vor Antragstellung erbracht werden. Als „Umsetzung oder Beginn der Maßnahme“ versteht das BAFA den Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags mit dem Installateur, dessen Beauftragung oder auch den Abschluss eines Contractingvertrags. Die bisherige Möglichkeit einer Antragstellung erst nach Durchführung der Maßnahme wurde durch die Neuregelung gestrichen. Antragsteller, die ihre Heizung bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb nahmen, haben eine Übergangsfrist für den Förderantrag von neun Monaten nach der Inbetriebnahme. Für Antragsteller, die den Auftrag zum Beispiel für eine neue Heizung 2017 erteilten, aber die Inbetriebnahme erst 2018 erfolgte, weil der Fachunternehmer die Zusage einer Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2017 nicht einhalten konnte, gibt es ebenfalls eine Übergangsregelung.

Artikelnummer: cci60327

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