Neue EPBD berücksichtigt erstmals Vorgaben für ein gesundes Raumklima

(Abb. © holger.l.berlin/stock.adobe.com)
Gemäß der neuen EPBD müssen ab 2030 alle neuen Nichtwohngebäude als „Nullemissionsgebäude“ gebaut werden. (Abb. © holger.l.berlin/stock.adobe.com)

Dienstag ist Normentag. Heute geht es um die Neufassung der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD. In diese wurden über energetische Vorgaben zu Null- und Niedrigstenergiegebäuden hinaus erstmals auch Standards zur Raumklimaqualität aufgenommen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Gebäudeinsassen sicherstellen sollen.

Die Neufassung der europäischen Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) enthält umfangreiche Anforderungen zur Verringerung des Energieverbrauchs und der damit einhergehenden Treibhausgasemissionen in bestehenden und neu zu errichtenden Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Vorgaben der EPBD müssen in den nächsten zwei Jahren in den EU-Staaten umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt das über eine erneute Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) von 2024.

Von zentraler Bedeutung in der EPBD sind energetische Anforderungen an Nullemissions- und Niedrigstenergiegebäude sowie der Umstieg von fossilen auf regenerative Energien, zum Beispiel bei Heiz- und Kühlsystemen. Zum Erreichen Ziele und weiterer Ziele enthält die EPBD zum Beispiel folgende wichtige Anforderungen:

  • Ab 2030 müssen alle neuen Gebäude als Nullemissionsgebäude errichtet werden, öffentliche Gebäude bereits ab 2028. Diese Gebäude dürfen keine Emissionen aus dem Einsatz fossiler Brennstoffe mehr aufweisen.
  • Bis 2030 werden energetische Modernisierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit vorgegebenen Minderungszielen zu Energie- und Treibhausgasemissionen gefordert.

Erstmals wurden in die Neufassung der EPBD Vorgaben zu einer Mindest-Raumklimaqualität aufgenommen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bewohner fördern sollen. Die Parameter dazu – also konkrete Anforderungen an in Räumen einzuhaltende minimale oder maximale Temperaturen, Außenluftvolumenströme und Luftfeuchten – werden in der EPBD allerdings nicht näher vorgegeben oder definiert. Diese müssen von den politischen Entscheidern nun für Deutschland auf Basis der DIN EN 16798 Teil 1 „Eingangsparameter für das Raumklima“ (2022) festgelegt und in eine Neufassung des GEG übernommen werden.

Eine ausführliche Zusammenfassung der EPBD 2024 mit vielen weiteren Informationen und Kommentaren insbesondere zum Thema „Raumklima in der EPBD“ lesen Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci271595.

Eine monatlich aktualisierte Übersicht zu mehr als 350 Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK finden Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci257169. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die Neuerscheinungen des Jahres 2024 in blau und die über 130 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, in grün gekennzeichnet (mit zugehörigen Artikelnummern).

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