Neue Förderrichtlinie zu Corona-RLT-Aufrüstung verpufft fast wirkungslos

Förderung für Luftreiniger gefordert
Auch in der Neufassung der Förderrichtlinie von April werden keine neuen dezentralen Lüftungsgeräte und Luftreiniger gefördert. (Abb. © Helios Ventilatoren)

Bislang sind zum Programm der „Bundesförderung für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ nur wenige Anträge eingegangen. Wird das Programm ein Flop?

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Vom 20. Oktober 2020 bis zum 11. März 2021 sind zum Programm „Bundesförderung für die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) lediglich 411 Anträge eingegangen, von denen 76 abgelehnt wurden. Von den 240 Mio. €, die für 2021 im Programm als Fördersumme zur Verfügung stehen, wurden Antragstellern bislang 6,3 Mio. € bewilligt (rund 2,6 % der Gesamtfördersumme für 2021). Angesichts dieser Zahlen ist das Programm zumindest derzeit weit von einem Erfolg entfernt und droht eher zum Flop zu werden.

Inhalte und Ziele des Förderprogramms

Das über das BAFA abgewickelte Förderprogramm des BMWi startete am 20. Oktober 2020. Es hat eine Laufzeit bis 2024 und umfasst ein Gesamtvolumen von 500 Mio. €, davon 240 Mio. € allein für 2021. Das Programm hat zum Ziel, möglichst rasch viele Lüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden technisch so auf-, um- und nachzurüsten, dass diese dann eine hohe Effizienz zur Erfassung und/oder Inaktivierung von Corona-Viren (Aerosolen) aufweisen und dadurch das mögliche Infektionsrisiko in Räumen deutlich verringert wird. Zu den förderfähigen Maßnahmen, die aber ausschließlich von Ländern, Städten und Kommunen für deren bereits vorhandene Bestands-Lüftungsanlagen beantragt werden können, zählen zum Beispiel folgende:

  • Austausch eines schwächeren Luftfilters durch einen höherwertigen ISO ePM1 70 %- oder ISO ePM 80 %-Filter.
  • Aufrüstungen von RLT-Anlagen mit HEPA-Filtern in Umluft- oder Sekundärluftsystemen.
  • Maßnahmen zur Umluftvermeidung/-reduzierung und zur Erhöhung des Außenluftanteils. Hierzu zählen auch begleitende Folgemaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Nutzungsanforderungen in den Räumen (zum Beispiel Raumtemperatur), die sich durch eine Erhöhung des Außenluftanteils ergeben.
  • ergänzende Begleitmaßnahmen. Dazu zählen Anpassungen der Ventilatorleistungen (zum Beispiel beim Einsatz hochwertiger Luftfilter mit höheren Druckverlusten), Ergänzungen technischer Anlagen zur Luftentfeuchtung und um Reinigungs- und Revisionsöffnungen, Beratungs- und Planungsleistungen, Baubegleitung.
  • Ersatz von RLT-Zentralgeräten bei einer Erhöhung des Luftvolumenstroms, sofern für die Umsetzung notwendiger Begleitmaßnahmen erforderlich.
  • Erstellung eines Konzepts zur infektionsschutzgerechten Lüftung mit der umzubauenden RLT-Anlage.

Die Maßnahmen können bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Der maximal mögliche Förderbetrag beträgt 100.000 € pro Maßnahme. Wichtig ist dabei auch ein Blick in das das Programm begleitende „Technische Merkblatt“ mit weiteren Informationen.

Im Gegensatz dazu werden folgende Maßnahmen nicht gefördert:

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Ein Kommentar zu “Neue Förderrichtlinie zu Corona-RLT-Aufrüstung verpufft fast wirkungslos

  1. Liegt es am Homeoffice oder vielleicht daran, dass Länder, Städte und Kommunen damit überfordert sind, die „eigenen“ Fördermittel des Bundes zu beantragen oder evtl. daran, dass die förderfähigen Maßnahmen gar nicht so leicht zu realisieren sind? Oder ist nach 6-7 Monaten für die Ämter einfach noch nicht genug Zeit verstrichen?

    Leider wird auch der effektivsten und effizientesten, förderfähigen Maßnahme, der Abdichtung der Luftleitungen z.B. mit dem Aeroseal-Verfahren, in diesem Zusammenhang zu wenig Beachtung geschenkt!

    Was nutzen z.B. Filtertausch oder effizientere & ggf. stärkere Ventilatoren, wenn auf Grund der vorhandenen Leckagen keine oder nach wie vor zu wenig Luft in den Zonen ankommt und damit die erforderliche Luftqualität – Stichwort Risikominimierung – nach wie vor nicht erreicht werden kann?

    Vielleicht könnten ja die richtigen und einfache Hilfestellungen, eine Aufklärung von Seiten der Industrie & von Verbänden, zu einem besseren Verständnis bei Länder, Kommunen und Gemeinden beitagen und den Nutzen der geförderten Maßnahmen, auch ganz unabhängig von Covid-19, deutlicher herausstellen?

    Es ist wirklich ein Jammer, wenn nicht gar grob fahrlässig auf dem Weg zurück zu einer Normalität!
    Es bleibt die Hoffnung, dass die Ausweitung des Förderprogramms mit April 2021, das Procedere vereinfachen & weitere Anreize schaffen!

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