Neue Mindestrohrdämmung für Kälte- und Klimaanlagen nach GEG 2024

(Abb. © Armacell)
Während bei Kaltwasserleitungen in LüKK-Anlagen die Mindestdämmstärken erhöht wurden, enthält das neue GEG keine Vorgaben zu Mindestdämmungen von Lüftungsanlagen. (Abb. © Armacell)

Jeden Dienstag informiert cci Branchenticker über neue Normen, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen aus der LüKK und der TGA. Heute geht es um neue Anforderungen an Mindestdämmschichtdicken von Kälteverteilungsleitungen in RLT-, Kälte- und Klimaanlagen, die das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) vorschreibt.

In einem Fachbeitrag hat die Armacell GmbH, Münster, Hersteller von flexiblen Dämmstoffen zur Anlagenisolierung, die neuen Anforderungen zu Rohrdämmungen nach dem GEG 2024 zusammengefasst. Demnach müssen Gerätehersteller, Planer, Anlagenbauer und Betreiber beachten, dass Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen in RLT- und Klimaanlagen seit Anfang 2024 mit deutlich stärkeren Wärmedämmungen auszuführen sind. Ausführliche Informationen dazu enthält der Beitrag „GEG 2024 fordert höheres Dämmniveau für Kaltwasserleitungen in LüKK-Anlagen“ in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci264284.

Eine monatlich aktualisierte Übersicht zu mehr als 350 Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK finden Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci257169. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die Neuerscheinungen des Jahres 2023 in blau und die über 130 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, in grün gekennzeichnet (mit zugehörigen Artikelnummern).

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