REHVA-Leitfaden „Außenluftmengen zum Infektionsschutz“

(Abb. © Gorodenkoff/stock.adobe.com)
Bei der Auslegung von Außenluftvolumenströmen für Besprechungsräume kommen Rehva und FGK zu stark abweichenden Ergebnissen. (Abb. © Gorodenkoff/stock.adobe.com)

Donnerstag ist Techniktag. Heute stellen wir einen neuen Leitfaden der europäischen LüKK-Organisation REHVA, Brüssel, vor. In diesem wird ein Verfahren zur Auslegung von Außenluftvolumenströmen für Gebäude und Nutzungszonen zur Verringerung eines Infektionsrisikos durch Viren, Bakterien und weiteren Schadstoffen beschrieben.

Anfang 2021 hatte der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) auf Basis der DIN EN 16798 Teil 1 „Eingangsparameter für das Raumklima“ den Statusbericht 52 zur Auslegung von Außenluftvolumenströmen und Lüftungssystemen zur Verringerung eines Corona-Infektionsrisikos in Räumen veröffentlicht. Nun hat die Federation of European Heating, Ventilation and Air Conditioning Associations (REHVA) zum gleichen Thema den Leitfaden „Health-based target ventilation rates and design method for reducing exposure to airborne respiratory infectious diseases“ (23 Seiten) erstellt. Darin erläutert der Verband, dass das in der DIN EN 16798 beschriebene Verfahren zur Projektierung von Außenluftvolumenströmen auf der von Personen wahrgenommenen Luftqualität basiere. Dieser Ansatz berücksichtige aber nicht Risiken zu Übertragungen von Bakterien, Viren und weiteren Schadstoffen in der Raumluft, die zu Erkrankungen der Atemwege und zu Infektionen führen können. Hierzu empfiehlt REHVA ein alternatives, infektionsrisikobasiertes Verfahren. Bei diesem werden die Außenluftvolumenströme auf Basis der Anzahl der Personen im Raum, des Raumvolumens und der Nutzung des Raums (zum Beispiel Schule, Büro, Besprechung, Restaurant) berechnet. Ergänzend erläutert REHVA, dass bei der Planung von Neubauten und Renovierungen stets der höhere der gesundheits- (REHVA) und behaglichkeitsbezogen berechneten Außenluftvolumenströme (FGK, DIN EN 16798) zur Auslegung des Lüftungssystems verwendet werden sollte. Außerhalb von Pandemiezeiten wird ein bedarfsgesteuerter Betrieb der Lüftungsanlage empfohlen, um die Komfortwerte nach Norm einzuhalten und um den zur Lüftung erforderlichen Energiebedarf zu verringern

Wie Berechnungen von cci Zeitung zeigen, ergeben sich aber bei Anwendung der Verfahren nach REHVA und FGK für vergleichbare Raumnutzungen deutlich unterschiedliche Außenluftvolumenströme. Der gesamte Beitrag steht in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci197715.

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