Die SEW GmbH, Kempen, weist darauf hin, dass RLT-Anlagen der Abluft im Sommerbetrieb Kälteleistung entziehen können. Das funktioniere ähnlich wie bei der Wärmerückgewinnung (WRG) im Winter. Zur ergänzenden Kühlung der Außenluft nach der WRG auf die Soll-Zulufttemperatur (zum Beispiel 20 °C) werden meist Wasserkühlsätze und Kühler im RLT-Gerät eingesetzt. Der Prozess zur Kühlung – und oft auch zur Entfeuchtung – der Außenluft zur Zuluft erfordert laut SEW 2 bis 9 kW Kälteleistung pro 1.000 m³/h Luftvolumenstrom. Als kostengünstige Alternative zur mechanischen Kühlung empfiehlt das Unternehmen das System „IAVK“ (indirekte adiabatische Verdunstungskühlung). Dabei wird die Abluft vor der WRG befeuchtet, wodurch deren Temperatur sinkt. Laut SEW kann so in der WRG die Außenluft um 7 bis 11 K gekühlt werden. Dafür seien zwei Randbedingungen wichtig:
- Eine keim- und schadstofffreie Wärmeübertragung, damit im gegebenenfalls feucht-warmen Klima wachsende Keime und Bakterien nicht auf die Zuluft übertragen werden. Dafür wird das SEW-Kreislaufverbundsystem mit dem „GSWT“-Wärmeübertrager (Gegenstrom-Schicht-Wärmeübertrager) empfohlen.
- Eine Verdunstung ohne Versprühung von Wasser oder Aerosol-Bildung. Dazu setzt SEW einen Befeuchterkörper ein, auf dem das Wasser verrieselt wird und dabei verdunstet. Legionellen, die möglicherweis im Wasser enthalten sind, gelangen nicht in die Luft und nicht in die Umgebung (Kühlturmeffekt).
Die IAVK kann durch eine integrierte Nachkühlung über einen Plattenwärmeübertrager oder über die Rückkühlfunktion einer Kältemaschine ergänzt werden. Aufgrund einer Arbeitszahl bis 13 sei im Vergleich zu einer Kältemaschine (Arbeitszahl inklusive Rückkühlwerk etwa 3) deutlich weniger elektrische Arbeit zur Kälteerzeugung nötig. Selbst bei 40 °C Außenluft werde die Zuluft durch das IAVK-System auf 25 bis 26 °C (vor-)gekühlt.
cci185978
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.