Sicherer Umgang mit brennbaren A3-Kältemitteln

Ein Schwerpunktthema des Seminars war der sichere Umgang mit dem Absaugegerät zur Erfassung von Propan aus einem Kältemittelkreislauf. (Abb. © Bosch ATP)

Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es um eine Schulung von Mitarbeitern der Bosch ATP an der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in Maintal, bei der in Theorie und Praxis der sichere Umgang mit dem brennbaren A3-Kältemittel Propan vermittelt wurde. Der Beitrag in cci Wissensportal liefert praxisorientierte Antworten auf viele Fragen zur Verwendung von Propan in LüKK-Anlagen.

Im Vergleich zu den A1-Sicherheitskältemitteln (R410A, R407C, R134a) und den schwer entflammbaren A2L- und HFO-Kältemitteln (R32, 1234yf, 1233ze, viele Mischungen) haben A3-Kältemittel viele Vorteile, aber auch Nachteile. So hat zum Beispiel Propan hervorragende technische und thermodynamische Eigenschaften (Energieeffizienz, volumetrische Kälteleistung), als natürliches Kältemittel ein sehr geringes Treibhauspotenzial (GWP-Wert 3) und ist zudem recht günstig. Hinzu kommt die Förderung durch das BAFA. Allerdings ist Propan leicht entzündlich, brennbar und explosiv. Dadurch ergeben sich besonders hohe Anforderungen an den Einsatz von Propan in Kälte- und Klimageräten und -anlagen (Raumklimageräte, Wasserkühlsätze, Wärmepumpen, Supermärkte), an die Aufstellbedingungen, an den Betrieb, an regelmäßige Prüfungen und Services sowie an die Außerbetriebnahme (Absaugen und Erfassen des Kältemittels). Zu diesen und weiteren Themen erhielten Mitarbeiter von Bosch ATP in einer Fortbildung an der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik in Maintal ausführliche Informationen in Theorie und Praxis. Dabei stand das sichere Absaugen von Propan aus einer Kälteanlage mit dem zertifizierten Entsorgungsgerät Bosch RG 4.0 im Mittelpunkt.

Der auf Basis der Schulung erstellte Beitrag in cci Wissensportal behandelt unter anderem folgende Fragen: Welche Maßnahmen trifft man beim Absaugen von A3-Kältemitteln? Wie geht man mit gebrauchten Kältemitteln um? Welche Strafen drohen beim „Abfackeln“ oder „nach draußen ablassen“? Wie erfolgt die Entsorgung oder Aufarbeitung? Welche Gesetze und Verordnungen gelten? Der Beitrag hat die Artikelnummer cci123369.

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