Verschärfung der F-Gase-Verordnung: Alle Änderungen und erste Stellungnahmen

(Abb. © VDKF)
Freut sich, dass der von ihm eingebrachte Entwurf zur Verschärfung der F-Gase-Verordnung weitestgehend angenommen wurde: der Niederländer Bas Eickhout (stehend). (Abb. © VDKF)

Dienstag ist Normentag. Heute geht es um mögliche Folgen für die LüKK, die sich aus der Entscheidung des EU-Parlaments vom 30. März zur Verschärfung der F-Gase-Verordnung ergeben könnten (siehe cci Branchenticker am 31. März 2023). Diese Entscheidung haben die LüKK-Verbände VDKF und BIV in Stellungnahmen für cci Branchenticker und in einer Presseinformation kommentiert.

Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, schreibt in einer Pressinformation unter anderem wie folgt: „Durch die Abstimmung des EU-Parlaments zur Verschärfung der F-Gase-Verordnung kommt auf die LüKK nun in kürzester Zeit ein weitgehender Ausstieg aus F-Gasen zu. So stimmte das Parlament zum Beispiel für ein grundsätzliches Verbot von stationären Kälteanlagen mit F-Gasen ab 2025. Allerdings wurde dem Verwendungsverbot von F-Gasen mit GWP > 150 (GWP = Global Warming Potential) für Service und Wartung schon ab 2024 nicht zugestimmt. Dieses hätte bei Reparaturen das frühzeitige Aus für unzählige Bestandsanlagen bedeutet. Bis Ende 2029 ist die Verwendung von F-Gasen mit GWP < 2.500 für Service und Wartung an stationären Kälteanlagen weiterhin erlaubt. Ab 2030 sinkt hier die Grenze auf Kältemittel mit GWP < 150.“ Die ausführliche Presseinformation des VDKF steht hier.
Karl-Heinz Thielmann, Präsident des VDKF, kommentiert für cci Branchenticker wie folgt: „Etwas geschockt über das klare Ergebnis des EU-Parlaments werden wir nun prüfen, was die vielen Einzelbeschlüsse für die Branche im Detail bedeuten. Sicher ist, dass es gravierende Änderungen geben wird. Wir werden uns nun damit beschäftigen müssen, wie wir uns auf die Veränderungen einstellen.“ Heribert Baumeister, Bundesinnungsmeister des Bundesinnungsverbands des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), Bonn, ergänzt: „Auch wenn das größte Schreckensszenario eines kompletten Verbots zum Jahr 2024 zunächst abgewendet scheint, bleibt die Revision der F-Gase-Verordnung eine enorme Herausforderung für unsere Fachbetriebe. Es sind große Anstrengungen nötig, um infolge des möglichen Verbots von F-Gasen in Neuanlagen ab 2025 und in Wartung und Service ab 2030 die Mitarbeiter in Aus- und Weiterbildung auf brennbare Kältemittel entsprechend zu schulen.“
Wie cci Branchenticker bereits am 31. März berichtete, ist die Entscheidung des EU-Parlaments erst ein Zwischenschritt (siehe cci199965). Nun wird der von den Mitgliedsstaaten besetzte EU-Rat über die Neufassung der F-Gase-Verordnung beraten und einen eigenen Vorschlag zur Verschärfung erstellen. Danach folgt ein Trilog aus EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat, die auf Basis ihrer jeweiligen Vorschläge die Endfassung der Verordnung verhandeln werden.
Nach der Abstimmung am 30. März hat das EU-Parlament ein 85 Seiten umfassendes Dokument erstellt. Darin werden die von ihm beschlossenen 142 Änderungen zur F-Gase-Verordnung im Vergleich zum Vorschlag der EU-Kommission gegenübergestellt.
Ein PDF des Dokuments befindet sich unter dieser Meldung unter „Anhänge“. cci Branchenticker wird dieses Dokument analysieren und in den nächsten Tagen daraus für die LüKK wichtige Punkte zusammenfassen.

cci200435

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