Widerstand gegen baden-württembergisches Ingenieurgesetz

Baden-württembergisches Ingenieurgesetz soll als Teil des Bauberufsrechts novelliert werden. Der Beschluss des Stuttgarter Landtags am 27. Januar ist wohl nicht zu verhindern.

(Abb. © imageteam/Fotolia.com) Der Württembergische Ingenieurverein (VDI), der Maschinenbauverband (VDMA) und Vertreter der Wissenschaft kämpfen dennoch weiter gegen das Vorhaben. Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg und die Arbeitgeber Baden-Württemberg machen sich für die Veränderungen stark.

In Baden-Württemberg gibt es etwa 270.000 Ingenieure – davon sind 14.000 freiberuflich tätig. Diese will die Ingenieurkammer Baden-Württemberg gerne organisieren. Eine Pflichtmitgliedschaft aller Ingenieure im Land werde aber nicht angestrebt.

Die Novelle soll, nach Vorgabe einer EU-Richtlinie, die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen von Architekten und Ingenieuren erleichtern. Zuständig dafür soll die Ingenieurkammer sein, wie in zwölf anderen Bundesländern. Dadurch würden Regierungspräsidien entlastet. Höhere Gebühren, als von den Regierungspräsidien verlangt wird, werde es nicht geben. Die Regelungen stünden einer bundesweiten Harmonisierung nicht entgegen, sondern förderten diese vielmehr, so Daniel Sander, Hauptgeschäftsführer der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.

Das Gesetz sei die Vorstufe eines allgemeinen Berufsausübungsrechts für Ingenieure, so Paul Martin Schäfer, Geschäftsführer des Württembergischen Ingenieurvereins. Er fürchtet eine Zwangsmitgliedschaft für seine Mitglieder – eine „Verkammerung“, die Pflichtbeiträge und weitere Auflagen zur Folge hätte. Bisher gibt es eine Pflichtmitgliedschaft nur für rund 2.700 Beratende Ingenieure.

Sander hält den Verdacht, dass alle Ingenieure verkammert werden sollen, für „abwegig“. Sinnvoll wäre hingegen eine Pflichtmitgliedschaft für die immerhin 14.000 freiberuflich tätigen Ingenieure, was zu 99 % Ingenieure im Baubereich betreffe, die zum Teil hoheitliche Aufgaben wahrnähmen – bei denen gebe es bisher keine Ordnungsmöglichkeiten. In der Industrie tätige Ingenieure seien nicht tangiert. Eine entsprechende Erklärung mit den Industrieverbänden im Land werde derzeit abgestimmt. Offen ist, wie die Ingenieurtätigkeiten der Industrie von den Bautätigkeiten abgegrenzt werden sollen.

Die Universitäten sehen in dem Gesetz einen Eingriff in ihre Autonomie und Lehrfreiheit, so Dr.-Ing. Wolfram Ressel, Rektor der Uni Stuttgart, und Prof. Uwe Dittmann, Hochschule Pforzheim. Laut Sander werde die Ingenieurkammer nicht als Entscheidungsinstanz über die Hochschulen gestellt: Die Kammer bezwecke keine generelle Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung ,Ingenieur’.

Artikelnummer: cci39855

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