Clouddienste werden auch in der LüKK immer wichtiger. Aber zwei Jahre nach Ablauf der DSGVO-Umsetzungsfrist gibt es immer noch keinen Kriterienkatalog zu ihrer Überprüfung.
(Abb. © IHOR/stock.adobe.com) Erfüllen Clouddienste die Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)? Eine von den Aufsichtsbehörden anerkannte Zertifizierung fehlt. Dabei gibt es seit Jahren entsprechende Initiativen aus der Wirtschaft, eine solche zu schaffen, etwa das Forschungsprojekt „Auditor“, so Eurocloud Deutschland _eco, Köln (Verband der deutschen Cloud-Computing-Wirtschaft. Erstes Ziel von Auditor ist eine nationale Datenschutzzertifizierung als Grundlage für die Entwicklung eines EU-weit anerkannten Zertifizierungsschemas. Diese EU-weite Regelung ist vor dem Hintergrund des europäischen Binnenmarkts wichtig entsprechend der von der Kommission am 19. Februar 2020 angekündigten EU-Datenstrategie. Auch im Projekt GAIA-X zum Aufbau einer leistungs- und wettbewerbsfähigen, sicheren und vertrauenswürdigen Dateninfrastruktur für Europa muss der Datenschutz auf verlässliche Vorgaben aufbauen.
„Wir stehen vor der schwierigen Situation, dass nun schon zwei Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist der DSGVO noch kein Kriterienkatalog zur Überprüfung von Clouddiensten zur Anwendung kommen kann“, so Andreas Weiss, Direktor von Eurocloud Deutschland. „Alle notwendigen Unterlagen wurden bei der Akkreditierungsbehörde DAkkS eingereicht, aber es ist unklar, in welchem Zeitrahmen die Prüfung erfolgt und wann eine Freigabe absehbar ist. Dadurch fehlt es Unternehmen an verlässlichen Vorgaben, wie sie die DSGVO-Forderungen sicher erfüllen.“ Die nationalen und europäischen Behörden hatten fast vier Jahre Zeit, entsprechende Abläufe zur Anerkennung und Akkreditierung solcher Verfahren zu spezifizieren und die notwendigen Ressourcen bereitzustellen. Warum dies nicht gelang, ist für Weiss nicht nachvollziehbar.
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