USA-Supermarkt-Kette zahlt 300.000 US-$ Strafe für undichte HFCKW-Kälteanlagen

Die im Südosten der USA ansässige Southeastern Grocers (SEG) zahlen eine zivilrechtliche Strafe in Höhe von 300.000 US-$ wegen Leckagen von ozonabbauenden Kältemitteln. Die Pointe ist aber eine andere.

US-Werbung für das Kältemittel R22 (Abb. cci Dialog GmbH) Das Unternehmen muss die Emissionen von ozonabbauendem Kältemittel in 576 Filialen reduzieren. Dazu will die SEG bis 2022 4,2 Mio. US-$ ausgeben. Die Vereinbarung bindet die SEG an eine Leckrate, die im ersten Jahr maximal bei 21 %, im zweiten Jahr bei 19 % und im dritten Jahr bei 17 % liegt. Der Branchendurchschnitt der US-Lebensmittelmärkte liegt derzeit bei 25 % bei ozonabbauenden Kältemitteln.

Die im Rahmen des US Clean Air Act erlassenen EPA-Vorschriften verlangen, dass Betreiber von gewerblichen Kühlgeräten, die mehr als 50 Pfund ozonabbauende Kältemittel enthalten, Leckagen innerhalb von 30 Tagen beheben. SEG hatte gegen den US Clean Air Act verstoßen, weil sie die Leckagen nicht unverzüglich repariert, keine ausreichenden Wartungsunterlagen für ihre Kälteanlagen geführt und keine Informationen über ihren Konformitätsnachweis vorgelegt hatte. Der Vergleich ist die vierte Kältemittelmittelklage im US-Lebensmittelgeschäft. Bisher gab es Klagen gegen Safeway, Costco Wholesale und Trader Joe’s.

Anmerkung der Redaktion

Man könnte meinen, wir leben auf unterschiedlichen Planeten. In Deutschland sind teilhalogenierte Substanzen (wie R22) aufgrund ihrer ozonabbauenden Wirkung bereits seit 2000 komplett verboten. Die jährliche Leckageraten der Hoch-GWP-Kältemittel R404A (3,8 %), R507A (4 %) und R422D (6,9 %), die meist in Gewerbe- und Supermarktkälteanlagen eingesetzt werden, liegen laut VDKF im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2017 unter 7 %. SEG hat nun drei Jahre Zeit, um auf eine Leckagerate von 17 % zu kommen – für ozonabbauende Kältemittel. Umwelttechnisch betrachtet: Es ist zum Weinen!
 

Artikelnummer: cci71128

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