Leser helfen Lesern: Wohnungslüftung und Regelung der Raumluftfeuchte

In der heutigen Anfrage eines Lesers geht es um Vorgaben zur Raumluftfeuchte bei Wohnungslüftungssystemen.

Ein typisches Kompaktgerät zur Wohnungslüftung mit den Anschlüssen für Außenluft, Zuluft, Abluft und Fortluft (oben), den Ventilatoren, Luftfiltern und der Gegenstrom-Wärmerückgewinnung in der Mitte. (Abb.cci Dialog GmbH)
Die Anfrage des Lesers lautet wie folgt:
„Ist es richtig, dass es für Systeme der kontrollierten Wohnungslüftung keine Richtlinien oder Normen gibt, die die Regelung der Raumluftfeuchte vorschreiben – so wie beispielsweise die Arbeitsstättenverordnung am Arbeitsplatz?
Auch das neue Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6 „Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung“ ist an dieser Stelle nicht aussagekräftig. Darin geht es höchstens um das Thema Feuchteschutz und damit verbundene Haftungsrisiken. Anders stellt sich die Situation ja in der kommerziellen Komfort-Klimatisierung dar. Dort spielt die Zuluftbefeuchtung schon immer eine wichtige Rolle, um für Behaglichkeit zu sorgen (Stichwort: Arbeitsschutz).
Mein Fazit: Im Privatsektor nimmt man eher in Kauf, dass Bewohner von Niedrigenergie- oder Passivhäusern im Winter krank werden (es ist ja allgemein bekannt, dass trockene Raumluft das Überleben von Viren oder Bakterien in der Raumluft begüstigt), als dass man für Feuchteschäden der Bausubstanz zur Verantwortung gezogen wird.“

Wir leiten die Frage hiermit an unsere Leser weiter. Ihre Antworten bitte per E-Mail an redaktion@cci-dialog.de. Vielen Dank im Voraus.

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Artikelnummer: cci50875

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