Entwurf zur Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erschienen

Im Mittelpunkt des GEG-Entwurfs steht die Umsetzung des Effizienzhausstandards EH-55. (Abb. © Alexander Raths/stock.adobe.com)
Im Mittelpunkt des GEG-Entwurfs steht die Umsetzung des Effizienzhausstandards EH-55. (Abb. © Alexander Raths/stock.adobe.com)

Dienstag ist Normentag. Ende April hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in die Ressortabstimmung gegeben. Dieser soll dann mit dem sogenannten „Sommerpaket“ in diesem Jahr verabschiedet werden und Anfang 2023 in Kraft treten.

Der „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes“ mit Bearbeitungsstand vom 29. April hat einen Umfang von 17 Seiten und enthält mehrere Maßnahmen zur Neufassung und Verschärfung des GEG. Zentraler Punkt des Entwurfs ist die Einführung des neuen Gebäudestandards EH-55-Effizienzhaus (bisher Effizienzhaus 75).
Eine Zusammenfassung wichtiger Inhalte des GEG-Referentenentwurfs sowie den Originaltext des Entwurfs vom 29. April lesen Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci173602.

cci173691

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