Ab Oktober können sich soziale Einrichtungen und deren Träger wieder um die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung bewerben. Ich habe mir die Voraussetzungen angesehen und finde, dass das BMU hier zu kurzfristig und zu wenig gedacht hat. Vielleicht ergibt sich aber für die LüKK auch eine Chance.
Im Rahmen der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) des Bundesumweltministeriums (BMU) öffnet am 1. Oktober ein neues AnpaSo-Förderfenster. Vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 können soziale Einrichtungen und deren Träger wieder finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung beantragen. Über diese erstmal gute Nachricht berichtete cci Branchenticker am 10. September (siehe cci281271).
Was nicht herauszulesen war: Ist auch die Nachrüstung von Kälte- und Klimaanlagen eine „Maßnahme zur Anpassung an die Folgen der Klimaerwärmung? Wäre ja eigentlich logisch. Einen winzigen Hinweis gab es. Zwar werden insbesondere „grüne“ Maßnahmen zur Klimaanpassung gefördert, die auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser oder dem Lärmschutz dienen – aber eben auch Maßnahmen, die der „Verbesserung der Luftqualität“ dienen. Und tatsächlich:
Nachrüstungen von mechanischen Kühl- und Klimasysteme zählen laut Förderrichtlinie zu den sogenannten „grauen Maßnahmen“. Dazu findet man in der Förderrichtlinie unter anderem die Aussage, dass Maßnahmen, die einen zusätzlichen Energieverbrauch zur Folge haben, nur gefördert werden, sofern „keine Alternative zur Erhöhung der Resilienz besteht“. Zudem hätten bei der Vergabe der Fördergelder grüne Maßnahmen stets Vorrang vor grauen Maßnahmen. Und bei der Beantragung einer Förderung von Klimageräten sei nachzuweisen, dass beim Projekt die möglichen grünen Maßnahmen ausgeschöpft sind.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich finde diese Förderung zu wenig und zu kurzfristig gedacht. Auf der Webseite der ZUG gibt es unter anderem eine Übersicht der geförderten Projekte des 1. und 2. Förderfensters. Da wurden beispielsweise Dach- und Fassadenbegrünungen, Verschattungsmaßnahmen und gepflanzte Bäume gefördert. Das ist ja grundsätzlich wirklich toll und notwendig. Aber wie geht es dann weiter? Entschließt sich die Kita „Wiesenzwerge“ dann im neuen Förderfenster doch dazu, sinnvollerweise eine Klimaanlage nachzurüsten, weil im Schlafraum mittags im Juli trotz Sonnenschutz und Dachbegrünung 30 °C (und eine entsprechend schlechte Raumluft) herrschen? Ich vermute, nein! Wieso wird nicht endlich einmal den Tatsachen ins Auge gesehen, dass solche hohen Temperaturen auf Dauer gesundheitsschädlich sind und soziale Einrichtungen auf Dauer einfach klimatisiert werden müssen? Zumindest ventilatorengestützt belüftet!
Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums sagte auf Nachfrage, wie potenzielle Einrichtungen und ihre Träger von der Fördermöglichkeit erfahren: „Die ZUG verfügt über einen Verteiler mit Interessenten, der seit 2022 besteht und aktuell mehr als 4.700 Adressaten umfasst. Auch dieses Jahr wurden im Zuge der Vorbereitung des neuen Förderfensters wieder Kitas, Wohlfahrtsverbände, Krankenhäuser, aber auch Kommunen und andere soziale Einrichtungen über die Fördermöglichkeiten benachrichtigt.“
Ob dann tatsächlich auch auf die Möglichkeit verwiesen wird, in letzter Konsequenz auch Klimatechnik nachzurüsten? Ich glaube es fast nicht. Doch hierzu noch ein positiv gestimmtes Schlusswort: Aus meiner Sicht liegt hier eine Riesenchance für unsere Branchenverbände und Herstellerunternehmen. Sie können ihre Kontakte auf diese Fördermöglichkeit hinweisen. Mit finanzieller Förderung werden dann Alten- und Pflegeheime, Kindergärten und Krankenhäuser vielleicht endlich adäquat und zukunftsorientiert klimatisiert.
Sabine Andresen
sabine.andresen@cci-dialog.de
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