Umsetzung der F-Gase-Verordnung: Ab Januar Sonderabgabe für Kältemittel

Durch eine neue Sonderabgabe von 3 €/t CO2eq steigen ab 2026 die Preise für Kältemittel, (Abb. © cci Dialog)

Ab Januar 2026 werden die Preise für Kältemittel steigen. Den Grund dafür liefert die F-Gase-Verordnung 2024, die ab dann eine Sonderabgabe von 3 €/t CO2eq eines Kältemittels vorsieht. Dadurch werden neue LüKK-Geräte und -Anlagen für Käufer sowie Services an diesen Anlagen für Betreiber teurer werden, informiert der VDKF.

Alle Unternehmen, die Kältemittel herstellen, in die EU importieren oder diese als Großhändler in Verkehr bringen, müssen ab 1. Januar 2026 eine neue Kältemittel-Sonderabgabe zahlen. Gemäß Artikel 17 der F-Gase-Verordnung 2024 erhalten diese Unternehmen ihre bei der EU beantragten Kältemittel-Quoten nur „vorbehaltlich der Zahlung des fälligen Betrags in Höhe von 3 EUR je Tonne zuzuweisendes CO2-Äquivalent“. Dies ist zwar seit Veröffentlichung der F-Gasse-Verordnung 2024 bekannt, aber angesichts des nun näher rückenden Stichtags erinnert der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bonn, insbesondere seine Fachbetriebe an die bevorstehende Kostenerhöhung: Diese sollten die Preiserhöhungen bereits heute bei ihren Preiskalkulationen in ihren Angeboten für 2026 berücksichtigen.

Welche Folgen haben diesen Preiserhöhungen konkret? Insbesondere werden Kältemittel mit hohen Treibhausgaswerten (GWP) teurer. So steigt der Preis beispielsweise für ein Kilogramm R410A (GWP 2.088) um 6,26 €. Bei R134a (GWP 1.430) sind es 4,29 €/kg, bei R32 (GWP 675) 2,03 €/kg. Für viele Kältemittelmischungen der R400- und R500-Reihen, die in neuen Kälte- und Klimaanlagen sowie für Services eingesetzt werden, ergeben sich auf Basis deren GWP-Werte Preiserhöhungen im Bereich von 0,5 bis etwa 3 €/kg. Dagegen sind die Preiserhöhungen für HFO 1234yf, 1234ze und 1233zd aufgrund der sehr geringen GWP-Werte im Bereich von 1 vernachlässigbar.

Die Preiserhöhungen werden letztendlich Endkunden, also Käufer von Kälte- und Klimageräten und -anlagen, sowie Betreiber, die Services an ihren Kälte- und Klimaanlagen durchführen lassen (Nachfüllen von Kältemittel oder Umrüstungen von Anlagen), treffen. Allerdings fallen diese Erhöhungen im Vergleich zu den Verkaufspreisen in Höhe von etwa 100 bis 120 €/kg, die Fachbetriebe ihren Kunden für derzeit gängige Kältemittel berechnen, eher moderat aus.

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