- Technische Regeln für Arbeitsstätten – Die ASR A3.6 „Lüftung“
- Die ASR A3.6 – Was ist gesunde Atemluft?
- Die freie Lüftung
- Die maschinelle Lüftung
- Beispielrechnung zur freien Lüftung
Erscheinung
Januar 2012 (Änderung 2017)
Umfang
15 Seiten
Link zum Originaldokument
hier
Die Arbeitsstättenverordnung
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu beachten und einzuhalten hat. Dazu hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene sowie die ergonomischen Anforderungen zu berücksichtigen.
Konkretisiert werden diese Anforderungen im Hinblick auf verschiedene Parameter in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln ASR). Für die LüKK wichtig sind dabei zum Beispiel die ASR A3.5 „Raumtemperatur“ (siehe /1/) und die nachfolgend behandelte ASR A3.6 „Lüftung“.
Tabelle 1: Beurteilung der Raumluftqualität anhand des CO2-Gehalts und möglicherweise einzuleitende Maßnahmen bei höheren Belastungen (Quelle: ASR A3.6)
Artikelnummer: cci65150
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