Bedeutung der ventilatorgestützten Wohnungslüftung im GEG stärken

Vergleich von äquivalenten Leistungszahlen der Wärmerückgewinnung mit Leistungszahlen COP von Wärmepumpen in Abhängigkeit von der Außentemperatur. (Abb. © VfW)
Vergleich von äquivalenten Leistungszahlen der Wärmerückgewinnung mit Leistungszahlen COP von Wärmepumpen in Abhängigkeit von der Außentemperatur. (Abb. © VfW)

Die beiden Verbände HEA und VfW fordern für die ventilatorgestützte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG) eine verbesserte Anrechenbarkeit solcher Lüftungsanlagen im Ordnungs- und Förderrecht.

Eigenen Angaben zufolge erarbeiten die Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA), Berlin, und der Bundesverband für Wohnungslüftung (VfW), Berlin, gemeinsam Lösungsvorschläge für eine erfolgreiche Wärmewende und die anstehende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Im Mittelpunkt und als eine Schlüsseltechnologie auf dem Weg zur Wärmewende steht dabei die ventilatorgestützte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG). Dazu verweisen die Verbände auf eine neue Studie des Instituts für Technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG), über die cci Zeitung in der aktuellen Ausgabe 09/2022 (2. August) ausführlich berichtet. Diese Studie zeigt, wie hocheffizient die Lüftung mit WRG mit Wärmerückgewinnungsgraden bis rund 90 % ist und wie diese sehr gut mit dem Betrieb von Wärmepumpen harmonieren kann.
„Insbesondere in diesen Zeiten einer drohenden Energiekrise gilt es, die durch die Anlagentechnik zurückgewonnene Wärme im Ordnungs- und Förderrecht mit regenerativen Energien energetisch gleichzustellen“, fordert Dr. Jan Witt, Geschäftsführer der HEA-Fachgemeinschaft. „Dafür entwickeln wir im Schulterschluss mit dem VfW und weiteren Fachverbänden Vorschläge für eine praktikable Umsetzung.“

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Ein Kommentar zu “Bedeutung der ventilatorgestützten Wohnungslüftung im GEG stärken

  1. Das Wärmerückgewinnung aus der Gebäude-Abluft als erneuerbare Energie anerkannt werden sollte, steht sicherlich außer Frage. … Aber doch bestimmt auch für Nichtwohngebäude.

    (Anm: Passt der COP-Wert von >5 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit FBH?)

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