Auto-Klimaanlagen-Streit: Europäische Kommission verklagt Deutschland

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Ist das Kältemittel R1234yf gefährlich, wie Autobauer Daimler behauptet, oder das bessere Kältemittel, weil weniger umweltschädlich, wie die Europäische Kommission meint?

(Abb. cci Dialog GmbH) Im Streit um Auto-Klimaanlagen will die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. Deutschland verstoße gegen europäisches Recht, weil es Autos zulasse, die einer EU-Richtlinie widersprächen.
Grund hierfür ist die Nichtumsetzung der Richtlinie 2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen (MAC-Richtlinie), in der die Verwendung von Fahrzeug-Kältemitteln mit geringerem Treibhauspotenzial sowie ein schrittweises Abschaffen bestimmter fluorierter Treibhausgase vorgeschrieben wird. Gemäß Richtlinie 2006/40/EG dürfen Klimaanlagen, die vom 1. Januar 2011 an in typgenehmigte Fahrzeuge eingebaut wurden, nicht mit fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhauspotenzial über 150 befüllt werden.
Die nationalen Typgenehmigungsbehörden sind dazu verpflichtet, zu bescheinigen, dass ein Fahrzeug alle EU-Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Umweltfreundlichkeit und Herstellung – darunter auch Anforderungen an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen – erfüllt, bevor eine Zulassung für das Inverkehrbringen auf dem EU-Markt ausgestellt wird. Dieser Sachverhalt wird in der Richtlinie 2007/46/EG geregelt, in der ein allgemeiner Rahmen für Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge und eine Bandbreite von Abhilfemaßnahmen, einschließlich der Möglichkeit von Sanktionen, festgelegt sind. Sollte die Europäische Kommission vor dem EuGH Recht bekommen, käme auf Deutschland eine Geldbuße zu und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) müsste Mercedes womöglich zu einer Austauschaktion zwingen. Mit der Klage gegen Deutschland vor dem Gerichtshof bezweckt die Kommission, sicherzustellen, dass das EU-Recht einheitlich in der gesamten EU angewendet wird, sodass allen Wirtschaftsteilnehmern gerechte Wettbewerbsbedingungen garantiert werden.

Daimler hält R1234yf für gefährlich und verwendet deshalb weiterhin R134a, das übergangsweise noch bis Ende 2016 eingesetzt werden darf, allerdings mit einer unzulässigen Typ-Genehmigung. Trotzdem hatte das KBA Mercedes-Modellen mit dem klimaschädlicheren Mittel die Zulassung für den Straßenverkehr erteilt. Im Oktober kündigte Daimler an, ab 2017 das neue Mittel in Verbindung mit einer speziellen Schutzeinrichtung zu verwenden.

Hintergrund-Informationen zu Klimaanlagensystemen in Fahrzeugen (mobile air-conditioning systems – MACs) und zur Richtlinie über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen (MAC-Richtlinie 2006/40/EG) finden Mitglieder auf Seite 2.

Artikelnummer: cci35485

Ein Kommentar zu “Auto-Klimaanlagen-Streit: Europäische Kommission verklagt Deutschland

  1. wieviel von klimaschädlichere Mittel wie R22 wird z.Zt. aktuell noch produziert ? z.B. in China.
    Über welche Mengen wird hier bei Mercedes-Modellen gesprochen.
    Gerne sehe ich den Antworten auf diese Fragen entgegen.

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