BTGA-Mitgliederversammlung: Anlagenbau rechnet mit Auswirkungen des Krieges

BTGA-Vizepräsident Bernhard Dürheimer eröffnet die BTGA-Mitgliederversammlung 2022 in Berlin. (Abb © ja/BTGA)
BTGA-Vizepräsident Bernhard Dürheimer eröffnet die BTGA-Mitgliederversammlung 2022 in Berlin. (Abb © ja/BTGA)

Die diesjährige Mitgliederversammlung des Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) am 6. Mai in Berlin hatte über die regulären Verbandsmodalitäten hinaus drei zentrale Themen: Die Folgen des Kriegs in der Ukraine für die TGA, die Wahl eines neuen Vizepräsidenten und einen Gastvortrag zum Thema Compliance.

„Das Jahr 2022 begann mit großen und völlig unvorhersehbaren Herausforderungen“, sagte Bernhard Dürheimer, Vizepräsident des BTGA, zur Eröffnung der Mitgliederversammlung. „Der grausame Krieg in der Ukraine und die gegenüber der Russischen Föderation verhängten Sanktionen werden auch auf den TGA-Anlagenbau längerfristige Auswirkungen haben.“ Zwar habe sich die Branche in den vergangenen Jahren trotz instabiler Lieferketten und steigender Rohstoffpreise positiv entwickelt. „Wir konnten bisher noch mit den Folgen des Krieges in Europa umgehen, müssen uns aber auf kommende Engpässe einstellen“, so Dürheimer weiter.

René Mannheim ist neuer Vizepräsident des BTGA (Abb. © Kristian Barthen)
René Mannheim ist neuer Vizepräsident des BTGA (Abb. © Kristian Barthen)

Mit René Mannheim, Geschäftsführer der Wibau Haustechnik GmbH und Vorsitzender des Industrieverbands Technische Gebäudeausrüstung und Energietechnik Nord, wählte die Versammlung als Nachfolger von Nikolaus Daume einstimmig einen neuen Vizepräsidenten in das BTGA-Präsidium.

Bereits im Vorfeld der Mitgliederversammlung wurden vom Beirat der Direktmitglieder zwei BTGA-Vizepräsidenten aus dem Bereich der Direktmitglieder einstimmig wiedergewählt: Bernhard Dürheimer, Geschäftsführer der GA-tec Gebäude- und Anlagentechnik GmbH, und Manfred Schmitz, Geschäftsführer der Engie Deutschland GmbH. Weitere Präsidiumsmitglieder sind unverändert Hermann Sperber (Präsident) und Werner Menge (Vizepräsident). Hauptgeschäftsführer des BTGA ist Günther Mertz.
In einem Gastvortrag referierte Prof. Dr. jur. Martin Spaetgens, Fachanwalt für Medizinrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, zum Themenfeld „Compliance“. Dabei erläuterte er unter anderem Anforderungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und den Gesetzentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dieses Gesetz wird Unternehmen ab einer gewissen Größe verpflichten, ein Compliance-Management-System zu installieren. Prof. Spaetgens gab auch erste Hinweise, wie dieses Meldesystem in der Praxis umgesetzt werden könnte.
Der BTGA repräsentiert als eine der bedeutendsten Organisationen der Gebäudetechnik-Branche hauptsächlich Anlagen erstellende Unternehmen mit industriellem Zuschnitt und eigenen Ingenieurkapazitäten. Die BTGA-Organisation besteht aus acht Landesverbänden sowie Direkt- und Fördermitgliedern und umfasst rund 440 Großbetriebe und mittelständische Unternehmen.

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