Bundesfinanzhilfen für Schulsanierung geplant

Gebäudesanierung soll gepuscht werden. Aber geplante Neuregelungen haben noch Schwachpunkte.

(Abb. © Trueffelpix/Fotolia.com) Der Bund plant Regelungen zu Bundesfinanzhilfen für finanzschwache Kommunen, um Bildungsinfrastrukturen zu sanieren. Das Vorhaben ist Teil der Gesetzespakete der Bundesregierung zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (18/11131, 18/11135). Unter anderem sind Änderungen der Gesetze zum Kommunalinvestitionsförderungsfonds geplant. Über dieses 2015 eingerichtete Sondervermögen des Bundes soll das Geld von den Ländern für ihre Kommunen abgerufen werden können. Mittel stehen auch schon bereit: 3,5 Mrd. € stellte der Bundestag Mitte Februar in einen Nachtragshaushalt für 2016 ein. Aktuell besteht nach Expertenaussagen ein Investitionsstau von 34 Mrd. €.

Derzeitige Kritikpunkte in einer Anhörung im Haushaltsausschuss am 6. März
– Es fehlt in den Entwürfen an ausreichenden Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten, die es ermöglichen, einen sachgerechten und wirtschaftlichen Mitteleinsatz sicherzustellen.
– Es ist nicht festgelegt, was finanzschwache Kommunen sind.
– Die Kriterien zur Verteilung der Mittel müssen überarbeitet werden. Aktuell ist vorgesehen, die Mittel zu je einem Drittel nach Einwohnerzahl, Höhe der Arbeitslosigkeit und Höhe der Kassenkredite an die Länder zu vergeben. Die Mittelverteilung an der Höhe der Kassenkredite auszurichten, ist aber problematisch, denn das Geld fließt dann dahin, wo in der Vergangenheit mehr ausgegeben wurde. Das müssen aber keineswegs Gemeinden sein, die einen ungedeckten Investitionsbedarf haben. Zudem würden jene Länder „bestraft“, die ihren Kommunen nicht gestatten, Kassenkredite in Anspruch zu nehmen. Und Stadtstaaten werden benachteiligt, da es dort keine kommunale Ebene gibt.
– Erfahrungen mit Projekten in öffentlich-privater Partnerschaft würden belegen, dass die öffentliche Hand dabei am Ende mehr zahle.

 

Artikelnummer: cci51444

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