Der Wärmeplan steht fest

(Abb. © sk_design/stock.adobe.com)
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Das Bundesbauministerium hat den anderen Ministerien sowie Verbänden am 21. Juli einen neuen Gesetzentwurf für die kommunale Wärmeplanung zugeschickt.

Die „Welt“ schrieb dazu am 24. Juli, dass nun die neuen Heizungspflichten früher scharfgestellt würden. Für Städte, Gemeinden und für die Bürger werde es ernst mit der neuen Planung von Wärmenetzen und damit auch mit den Pflichten aus dem Heizungsgesetz: Demnach müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung vorlegen und der Öffentlichkeit verbindlich mitteilen, ob sie neue Fernwärme- oder Wasserstoffnetze planen. Alle anderen Gemeinden haben Zeit bis Ende Juni 2028. Der erste Entwurf hätte den Gemeinden jeweils ein halbes Jahr mehr Zeit gegeben. Wo künftig ein fertiger Wärmenetzplan vorliegt, gelten dann – teilweise noch mit Übergangsfristen – die neuen Regeln aus dem Gebäudeenergiegesetz, und Bürger und Unternehmen müssen ihre Immobilien entweder an Fernwärme anschließen oder bei der nächsten neuen Heizung dafür sorgen, dass diese zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien gespeist wird. Ähnlich wie in den ersten Versionen des Heizungsgesetzes hatte es teils massive Proteste von Verbänden gegen das Wärmeplanungsgesetz gegeben, das gemeinsam vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erarbeitet worden war. So war unter anderem unklar, ob Gemeinden und Netzbetreiber „gebäudescharfe“ Verbrauchsdaten erheben sollen, um den Wärmebedarf einzelner Haushalte zu ermitteln. Das hat das Bauministerium nun ausgeräumt. Bei der Datenerhebung werde es keine haushaltsscharfe Erfassung geben, sondern nur bereits bekannte Daten aus entsprechenden Registern für die Planung verwendet werden. Der Bund will sich zu 50 % an den Planungskosten für die Gemeinden beteiligen. Diese werden auf rund 500 Mio. € geschätzt. Außerdem sind die Nachhaltigkeits-Vorgaben entschärft: Wärmenetze müssen jetzt ab 1. Januar 2030 lediglich zu mindestens 30 % aus erneuerbaren Quellen gespeist werden. Im ersten Entwurf waren noch 50 % vorgesehen. In vielen Städten gibt es bereits Wärmenetze, in klassischen Industrieregionen teilweise schon seit vielen Jahrzehnten. Für diese Netze gilt Bestandsschutz. Die dortige Fernwärme wird allerdings kaum gespeist aus erneuerbaren Quellen. Üblich sind vielmehr Gas- und Kohlekraftwerke. Bau- und Wirtschaftsministerium wollen den neuen Entwurf am 16. August im Kabinett vorlegen. Bis Jahresende soll das Gesetz verabschiedet sein. Ein PDF des Referentenentwurfs der Bundesregierung zum „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ steht unter dieser Meldung (Anhänge).

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