Digitalisierungsgesetz unausgegoren?

Heftige Kritik kommt von Seiten der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) am Gesetzentwurf „Digitalisierung der Energiewende“

(Abb. Echelon) Gegenwärtig läuft das Gesetzgebungsverfahren zum Digitalisierungsgesetz an. Unter anderem geht es um die verpflichtende Einführung von Smart-Metern bei Ökostrom-Stromerzeugungsanlagen über 7 kW. Dies würde nach Ansicht des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE) aber zu einer „überflüssigen Kostenlawine“ bei Ökostromanlagen führen. Entsprechende Regelungen seien über Wechselrichter zum Netzanschluss bereits im EEG enthalten und in den Anlagen verbaut. Auch für die Regelung von Windkraftanlagen gelte, dass sie dynamisch angesteuert werden können. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Smart-Meter-Technologie sei der bereits jetzt genutzten Technik zur Anlagensteuerung deutlich unterlegen.
In dem Entwurf ist eine Einbaupflicht für die „angeblich intelligenten“ [Zitat DGS] Zähler ab einem Verbrauch von 10 MWh vorgesehen. Dies werde laut DGS zu weiteren Belastungen der Stromkunden bei den Netzentgelten führen.
Ein ungelöstes Thema sei zudem die Frage der Datenhoheit. Die solle nach den Vorstellungen des Wirtschaftsministeriums bei den Verteilnetzbetreibern liegen. Das würde diesen die Basis für neue Geschäftsmodelle bieten. Zum Vorteil der Verbraucher würde dies nicht gereichen. Im Gegensatz zu zentralistischen Kommunikationsstrukturen seien dezentrale Messkonzepte vertrauensvoller und böten zahlreiche Vorteile.
Die DGS sieht in dem Gesetzentwurf ein weiteres Hindernis für Ökostromanlagen. Das betreffe sowohl deren Wirtschaftlichkeit, als auch deren Image. Es könne den regenerativen Energien damit einmal mehr das Schandmal der „Kostentreiber“ angeheftet werden. Allein die Hersteller von Smart-Meter-Technologie könnten frohlocken, werde ihnen doch mittels stattlicher Hilfe ein neuer Markt bereitet.
Der Fahrplan für die Verabschiedung des Gesetzentwurfs sieht vor, dass mit der zweiten und dritten Lesung im Bundestag Mite bis Ende Mai zu rechnen ist. Der Bundesrat wird sich dann wohl noch vor der Sommerpause mit der Digitalisierung der Energiewende befassen. Das Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten.

Bereits Anfang des Jahres sprach sich der Bundesrat für Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende aus. Wir haben darüber hier berichtet.
 

Artikelnummer: cci43362

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