EEG wird auf Wettbewerb umgestellt

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Wettbewerb soll bei der Förderung der regenerativen Energien künftig eine entscheidende Rolle spielen.

(Abb. © rangizzz/Fotolia.com) Bisher gelten für die Betreiber von Ökostrom-Anlagen feste Fördersätze. Betreiber von Windrädern, Solaranlagen, Geothermie Anlagen und Biomasseanlagen bekommen für jede eingespeiste Kilowattstunde eine fixe, gesetzlich festgelegte Vergütung. Künftig soll die Förderhöhe für regenerative Energien überwiegend marktwirtschaftlich ausgeschrieben werden, damit „die Zahlungen, die die erneuerbaren Energien für den Betrieb ihrer Anlagen benötigen, wettbewerblich ermittelt werden“ können, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2016) (18/8832, 20. Juni). Der Ausbaukorridor soll eingehalten werden.

Die Ausschreibungen sollen nicht zu einer Verschärfung der bestehenden Probleme wegen Engpässen im Stromnetz beitragen, die dazu führen, dass Stromerzeugungsanlagen vor allem in Norddeutschland abgeregelt werden müssen. Daher will die Regierung eine Regelung einführen, dass diese Strommengen nicht mehr abgeregelt, sondern vor Ort als zuschaltbare Lasten zur Wärmeerzeugung genutzt werden können. Außerdem soll durch die Ausschreibungen die Akteursvielfalt nicht gefährdet werden. Neben der Einführung einer Bagatellgrenze von 750 kW soll daher Wert auf einfach gehaltene Ausschreibungsunterlagen gelegt werden, um Bürgerenergiegenossenschaften und andere kleine Akteure nicht gegenüber großen Produzenten zu benachteiligen. Außerdem wird zur besseren Vermarktung von Ökostrom die Möglichkeit einer regionalen Grünstromkennzeichnung eingeführt, da regionale Vermarktungsmodelle die Akzeptanz der Energiewende vor Ort fördern würden.

Zu den Ausschreibungsvolumen legt der Gesetzentwurf fest:

  • Für Photovoltaikanlagen sollen pro Jahr 600 MW ausgeschrieben werden, wobei Anlagen bis 750 kW nicht einbezogen werden.
  • Bei der Windenergie an Land betragen die Ausschreibungsmengen von Mai 2017 bis 2019 2.800 MW brutto und steigen danach auf 2.900 MW. Das entspricht zwischen 600 und 900 Anlagen im Jahr (je nach Größe der Windräder). Von 2019 an sollen neue Windanlagen/Windparks nur noch dann gefördert werden, wenn sie sich in Ausschreibungen gegen andere Projekte durchsetzen können. Den Zuschlag erhält, wer für die geringsten Fördersätze zu bauen bereit ist. Bei der Ausschreibung für Windenergie an Land gelten erleichterte Bedingungen für Bürgerenergiegesellschaften.
  • Für Windenergieanlagen auf See sind jährliche Ausschreibungen für jeweils 730 MW in den Jahren 2021 bis 2030 geplant.
  • Für Biomasseanlagen ab einer installierten Leistung über 150 kW werden Ausschreibungen eingeführt (2020 bis 2022: 200 MW brutto)
  • Für Wasserkraft und Geothermie sind keine Ausschreibungen vorgesehen.

Im Vergleich zum EEG 2014 führt die Einhaltung des Ausbaukorridors zu Einsparungen. Zwar liegt die Ausschreibungsmenge von Biomasse mit 150 MW brutto (in den Jahren 2020 bis 2022: 200 MW brutto) über dem bisherigen Zubau von 100 MW brutto, womit eine zusätzliche Belastung der EEG-Umlage in Höhe von 0,1 bis 0,15 Cent/kWh einhergeht. Jedoch beträgt die korridorkonforme Ausschreibungsmenge von Windenergie an Land mit anfänglichen 2800 MW brutto weniger als der bisherige Ausbaupfad von jährlich 2500 MW netto. Dadurch kann die EEG-Umlage gegenüber dem EEG 2014 spürbar um 0,4 bis 0,5 Cent/kWh und damit auch unterm Strich entlastet werden.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, soll der Ausbaukorridor für die regenerativen Energien eingehalten werden. Die Ausschreibungen würden verhindern, dass die Ausbauziele überschritten würden. Der Anteil der regenerativen Energien im Stromsektor solle von 32,5 % im Jahr 2015 auf 40 bis 45 % im Jahr 2025 und auf 55 bis 60 % im Jahr 2035 steigen. 2050 soll dieser Anteil bei mindestens 80 % liegen. „Ausschreibungen sind ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren, um die Zahlungsansprüche nach dem EEG wettbewerblich zu ermitteln“, so der Entwurf. Im Ergebnis sei nicht mit einer Erhöhung der EEG-Umlage im Vergleich zu den Regelungen des bisherigen EEG zu rechnen.

Der Bundesrat fordert in einer Stellungnahme unter anderem Verbesserungen bei der Begriffsdefinition der „Bürgerenergiegesellschaft“, um mehr Beteiligung von Bürgern an Projekten der regenerativen Energien zu ermöglichen. Auch Stadtwerke in kommunaler Trägerschaft sollen sich besser daran beteiligen können. Änderungen werden auch für „Mieterstrommodelle“ und bei der EEG-Umlage verlangt. Grundsätzlich fordern die Länder, die Zahl der Abregelungen von regenerativen Energieerzeugungsanlagen konsequent zu minimieren und den Netzausbau zu beschleunigen.

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Artikelnummer: cci43598

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