Entsorgung von flammschutzbehandelten Dämmstoffen: Chaos vorerst gestoppt

Der Bundesrat hat am 16. Dezember einen Verordnungsentwurf zur Entsorgung von flammschutzbehandelten Dämmstoffen aus Styropor beschlossen.

(Abb. VMadeira CC-BY SA 3.0) Er reagiert damit auf die derzeit bestehenden Probleme bei der Verbrennung von Styropor-Dämmplatten. Seit Oktober ist Styropor, das das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthält, laut der europäischen POP-Verordnung ein gefährlicher Abfall und darf deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt entsorgt werden. Viele Müllverbrennungsanlagen besitzen die erforderliche Sondergenehmigung nicht, die wenigen Ausnahmen verlangen hohe Vergütungen. Daher geriet die Entsorgung dieses Sondermülls erheblich ins Stocken.

Der Bundesrat will deshalb die Umsetzung der europäischen Vorgaben um eine auf ein Jahr bis Ende 2017 befristete Ausnahmeregelung für HBCD ergänzen. Der Entsorgungsengpass für HBCD-Abfälle kann so zunächst behoben werden. Zugleich haben Bund und Länder Zeit, die bundeseinheitliche rechtskonforme Entsorgung von HBCD vorzubereiten. Noch im Januar soll eine Bund/Länder-Sitzung die chemikalien-, immissionsschutz- und abfallrechtlichen Fragestellungen erörtern.

Umwelt- und Bauministerin Barbara Hendricks: „Der Beschluss gibt den Handwerkern eine Atempause. Wir wollen diesen Beschluss schon diese Woche im Kabinett bestätigen.“ Am Tag nach der Verkündung kann die Verordnung in Kraft treten.
 

Artikelnummer: cci44239

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