- EU-Bauproduktenrecht: BMI-Eckpunkte für sicheres Bauen und freien Handel
- Direktlinks
Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) muss sich das Bauwerksrecht der Mitgliedstaaten an den zwingenden Vorgaben des Europarechts messen lassen. Aber …
(Abb. © MASP/Fotolia.com) … das EU-Bauproduktenrecht müsse so verfasst sein, dass es dem Regelsetzer des Bauwerksrechts in den Mitgliedstaaten ermöglicht, seine Verantwortung für sichere Bauwerke wahrzunehmen und das national für notwendig gehaltene Sicherheits- und Schutzniveau für Bürger und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Diese doppelte Zielsetzung kann nach BMI-Auffassung durch Eckpunkte, die das BMI in einem Eckpunktepapier zusammengetragen hat, erreicht werden. Das Eckpunktepapier listet auf acht Seiten unter den Überschriften
- Errungenschaften im EU-Binnenmarkt für Bauprodukte sichern
- Grenzen der Harmonisierung anerkennen
- Kompetenz der Mitgliedstaaten für Bauwerke sichern
- Rasche und effiziente Reaktionsmöglichkeiten schaffen
- Zugang zu (ergänzenden) Informationen ermöglichen
- Bedürfnisse der Verwender von Bauprodukten und KMU stärker be-achten
- Normungsverfahren kritisch prüfen
- Die Europäische Technische Bewertung erhalten
insgesamt 36 Empfehlungen auf, wie das EU-Bauproduktenrecht optimiert werden könnte.
Wir haben uns für Sie durchgeklickt. Mitglieder von cci Wissensportal finden den Direktlink zum Eckpunktepapier auf Seite 2. Außerdem Direktlinks zu den Themen
- Bauproduktenverordnung und Abweichungen
- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)
- Marktüberwachung
- Umwelt-Produktdeklaration (EPD)
Artikelnummer: cci61501
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