FGK-Arbeitsgruppe: Mindestdichtheit von Luftleitungen definieren

Dienstag ist Normentag. Heute analysiert die Redaktion, was hinter der Forderung der FGK-Arbeitsgruppe „Luftleitungen“ steckt, im Ordnungsrecht Mindestqualitäten von Luftleitungen festzuschreiben.

Luftleitungen für Chemielabore der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Hamburg-Bergedorf (Abb. Eneratio) Die Arbeitsgruppe „Luftleitungen“ des Fachverbands Gebäude-Klima (FGK) fordert, die Dichtheit von Luftleitungen im deutschen Ordnungsrecht zu verankern. Das geplante Zusammenführungsgesetz von Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinspargesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), sei dafür die richtige Gelegenheit. Die bisher gültigen Regelungen berücksichtigen die Dichtheit von Luftleitungen nur unzureichend, obwohl diese mitentscheidend für die Energieeffizienz von RLT-Anlagen und Nichtwohngebäuden ist.
Luftleitungen haben oft Leckagen über 15 % des Luftvolumenstromes, die zu unnötigen Energieverlusten führen. Bei korrekter Planung, Bewertung und Ausführung können diese vermieden und dadurch bis zu 15 % der thermischen Energie und 40 % der elektrischen Förderenergie von RLT-Anlagen eingespart werden. Die Mehrkosten von dicht ausgeführten Luftleitungen amortisieren sich dadurch schon nach durchschnittlich drei Jahren.
Die FGK-Arbeitsgruppe Luftleitungen schlägt deshalb vor, im Zusammenführungsgesetz die entsprechenden Mindestanforderungen aufzunehmen, die den Stand der Technik widerspiegeln. Demnach müssen Luftleitungen von RLT-Anlagen ab 1.000 m³/h Luftvolumenstrom mindestens entsprechend der Klasse B der EN 16798 Teil 3 dauerhaft luftundurchlässig sein. Die Berücksichtigung im Zusammenführungsgesetz ist damit unkompliziert und mit geringen textlichen Anpassungen möglich.

Was folgt aus diesen Forderungen? Wie groß sind Leckagevolumenströme in Abhängigkeit von den verschiedenen Dichtheitsklassen? In Ergänzung zu den Informationen des FGK hat die Redaktion weiter recherchiert und dafür auch ein Beispiel berechnet. Diesen Beitrag lesen Mitglieder von cci Wissensportal unter Artikelnummer cci49297.
 

Artikelnummer: cci43836

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