- Einführung in den Verordnungs-Entwurf
- Mindestvorgaben gemäß Ökodesign-Verordnung
- Anhang I: Begriffsdefinitionen
- Anhang III: Ökodesign-Vorgaben an kombinierte Zuluft-/Abluft-RLT-Geräte zum Einsatz in Nichtwohngebäuden
- Mindestanforderungen an die Effizienz der Wärmerückgewinnung
- Mindestanforderungen an Luftfilter
- Anforderungen an die gesamte Geräteeffizienz SFPint-limit
- Berechnung der gesamten Geräteeffizienz SFPint-limit
- Mindesteffizienz für “Nur Zuluft-“ und „Nur Abluft-Geräte”
- Teil 2 der Zusammenfassungen – Beispielrechnungen
Im Frühjahr 2025 ist ein Entwurf zur Neufassung der seit Januar 2018 geltenden Ökodesign-Verordnung 1253/2014 „Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lüftungsanlagen“ erschienen. Die Verordnung enthält Vorgaben und Methoden zu Berechnungen und Nachweisen der energetischen Effizienz von zentralen RLT-Geräten und deren Komponenten, insbesondere für die Wärmerückgewinnung (WRG) und für Luftfilter. Gegenüber der noch aktuellen Verordnung enthält der neue Entwurf im Hinblick auf die Vorgaben und Berechnungsmethoden für RLT-Geräte und Komponenten erhebliche Änderungen.
Da der Entwurf noch zwischen dem EU-Verordnungsgeber und europäischen Branchenverbänden diskutiert wird, könnte es noch Änderungen zur Endfassung geben. Es wird erwartet, dass die Neufassung der Verordnung bis Ende 2026 verabschiedet und dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Sie tritt dann 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft und muss anschließend innerhalb von spätestens zwei Jahren für die betroffenen RLT-Geräte umgesetzt werden, also voraussichtlich bis Ende 2028.
Nachfolgend fassen Dr.-Ing. Manfred Stahl und Claus Händel* für cci Wissensportal wichtige Inhalte des Entwurfs zusammen.



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