BAFA und KfW: Deutlich erhöhte Förderung bei energetischer Modernisierung

Montag ist Markttag. Seit Anfang 2020 bis Ende 2021 gelten für Maßnahmen zur erstmaligen Installation und zur Erweiterung von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien in neuen und bestehenden Gebäuden deutlich lukrativere Förderbedingungen

Durch das neue Förderprogramm erhalten Gebäudebesitzer, die den bisherigen Wärmeerzeuger durch eine Wärmepumpe ersetzen, deutlich höhere Zuschüsse als bisher. (Abb. © Dimplex)
Am 31. Dezember 2019 wurde im Bundesanzeiger das neue Programm zur „Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ (Marktanreizprogramm, MAP) veröffentlicht. Die wohl wichtigste Neuerung im MAP 2020 besteht darin, dass sich nun die Höhe der Förderung als direkter Zuschuss prozentual an den tatsächlichen Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme orientiert und bis 45 % der Investitionen betragen kann. Bisher gab es für förderfähige Maßnahmen einen festen Zuschuss in Abhängigkeit von der Nennleistung der Anlage. Dadurch steigen die Förderzuschüsse im Vergleich zum bisherigen MAP nun deutlich an. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Gas-Brennwertsysteme mit Einbindung regenerativer Energien, Hybrid-Heizsysteme, Biomasse-Heizsysteme und Solarkollektoren.

cci Wissensportal hat diese neuen Bedingungen der novellierten BAFA- und KfW-Förderprogramme im Beitrag “ Neue Förderbedingungen zur Nutzung regenerativer Energien in Gebäuden“ zusammengefasst. Mitglieder von cci Wissensportal lesen den Beitrag in cci Wissensportal als Artikelnummer cci83857

Artikelnummer: cci82275

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