Luftreiniger mit UV-C: Welche Geräte geeignet sind

Beispiel zur Wirkung von UV-C-Strahlung zur Inaktivierung von Viren (Abb. © LTG Aktiengesellschaft)
Beispiel zur Wirkung von UV-C-Strahlung zur Inaktivierung von Viren (Abb. © LTG Aktiengesellschaft)

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Mannheim, bezieht in einer Presseaussendung Stellung zur Sicherheit und Zuverlässigkeit von Luftreinigern.

„Noch ist die Pandemie nicht vorbei. Raumbelüftung und Raumluftentkeimung sind weiterhin immens wichtig. Dabei spielen UV-C-Luftreiniger wegen ihrer Bedienfreundlichkeit und langer Wartungsintervalle eine bedeutende Rolle. Aber nicht jedes beworbene Gerät leistet, was versprochen wird“, so die BGN.
Die Berufsgenossenschaft verweist in diesem Zusammenhang auf eine Beurteilungsgrundlage, mit der festgestellt werden kann, welche Geräte zur UV-C-Luftentkeimung sicher und zuverlässig arbeiten. Wer sich vom Hersteller oder Lieferanten bestätigen lässt, dass ein Gerät die Vorgaben der DIN/TS 67506 „Entkeimung von Raumluft mit UV-Strahlung – UV-C-Sekundärlüftungsgeräte“ erfüllt, kann laut BGN „einigermaßen“ sicher sein, ein Produkt zu erwerben, das seinen Zweck auch erfüllen kann.
Die BGN empfiehlt die eigene Broschüre „Sichere Lüftung in Zeiten der Corona-Pandemie“ (PDF unter dieser Meldung).

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2 Kommentare zu “Luftreiniger mit UV-C: Welche Geräte geeignet sind

  1. Lieber Herr Funcke,
    eben, das Problem liegt im „mehr oder weniger“. Und zum Teil gibt es da noch andere unerwünschte Nebenwirkungen, wie z. B. Ozon.
    Außerdem wird in der zitierten Broschüre auch ganz eindeutig auf die Präferenz für die Lüftung hingewiesen (s. untenstehendes Zitat). Aber es gibt eben Fälle, da geht das nicht oder reicht nicht aus. Und dafür müssen wir gar nicht mal bis zur ISS schauen (lüften Sie da mal!). Schon in Betrieben, die bei sehr niedrigen Temperaturen arbeiten, ist die Lüftung nur recht beschränkt möglich. Und wenn eben Luftreiniger eingesetzt werden müssen (freilich können sie die Lüftung nie komplett ersetzen), dann sollen sie auch nebenwirkungsfrei genau das machen, was man von ihnen erwartet. Und das ist leider nicht unbedingt selbstverständlich. Erfreulicherweise gibt es nun aber einige Normen, die hier weiter helfen. Dazu zählen die DIN/TS 67506 und auch die VDI 4300-14.

    Zitat BGN-Broschüre Lüftung:
    „Um in Arbeitsräumen eine hygienisch einwandfreie Luftqualität zu gewährleisten, wird – insbesondere während der Pandemie – eine ausreichende Zufuhr frischer Luft empfohlen. Dies soll in erster Linie durch frische Außenluft gewährleistet werden. Außenluft gilt auch ohne aufwendige Filterung als virenfrei. Sollte es nicht möglich sein, Außenluft in der erforderlichen Menge zuzuführen, kann der fehlende Teil auch mithilfe von geeigneten Luftreinigern im Umluftbetrieb ergänzt werden.
    Derzeit werden verschiedene Arten von Luftreinigern angeboten. Diese sind aber nicht alle gleichermaßen geeignet.“
    Peter Rietschel, BGN

  2. Die eigentliche Frage ist doch, was ist denn der Zweck, den es zu erfüllen gilt? Die durchströmende Luft zu reinigen, erfüllen alle Systeme (Plasma, UVC, HEPA Filter) mehr oder weniger zuverlässig.
    Nur erfassen sie die belastete Luft eben nicht zielgerichtet, können also kaum einen nennenswerten Beitrag zur Entkeimung der Raumluft beitragen, der den teuren, lauten Einsatz von Sondermüll rechtfertigen würden.
    Und bevor jetzt wieder der große Aufschrei der Lieferantenseite kommt, empfehle ich den Podcast von Reven Rentschler zur Funktionsweise der Lufterfassung.
    Zentrale oder dezentrale Lüftung ja unbedingt – Sekundärluftreinigung eher nicht. Innovation gerne.

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