- Schritt 1: Bestimmung des Mindest-Abluftvolumenstroms
- Schritt 2: Sicherung der Außenluft-Nachströmung (Zuluftführung)
- Schritt 3: Auswahl eines Lüftungssystems
- Schritt 4: Brandschutz nach DIN 18017 Teil 3
- Fazit
Die praktische Bedeutung der DIN 18017 Teil 3 „Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster: Lüftung mit Ventilatoren“ (2022) wird oft unterschätzt. Denn die Norm deckt nicht nur die Belüftung fensterloser Bäder und Toiletten ab, sondern auch die Belüftung weiterer Räume einer Wohneinheit – etwa Küchen und Bäder mit Fenster, Kochnischen sowie Hauswirtschafts- und Abstellräume. Ausgenommen ist lediglich die Lüftung fensterloser Küchen, für die es einen separaten normativen Rahmen gibt.
Im Zusammenspiel mit der DIN 1946 Teil 6 „Raumlufttechnik: Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung“ (2019, siehe cci85366 und cci84737) kommt der DIN 18017 Teil 3 somit eine zentrale Rolle bei der normgerechten Planung von Lüftungslösungen für Wohngebäude zu. Sie regelt unabhängig vom allgemeinen Lüftungskonzept die ventilatorgestützte Entlüftung innenliegender Bäder und Toiletten ohne Außenfenster und definiert die erforderlichen Abluftvolumenströme sowie technische Vorgaben für Außenbauteil-Luftdurchlässe (ALD) und Überström-Luftdurchlässe (ÜLD).
Die aktuelle Ausgabe der DIN 18017 Teil 3 wurde im Mai 2022 veröffentlicht und berücksichtigt neben vielen Entwicklungen technischer Art insbesondere Änderungen in der Neufassung der DIN 1946 Teil 6, auf die sie an mehreren Stellen verweist.
Baurechtlich ist die DIN 18017 Teil 3 über die jeweiligen Landesbauordnungen verbindlich eingeführt. Grundlagen hierfür bilden die Musterbauordnung (MBO) sowie die „Muster-Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen“, die von den Bundesländern als Vorlage für ihre Landesbauordnungen genutzt und teils angepasst wurden. Bezüglich des baulichen Brandschutzes gelten die jeweiligen landesspezifischen Anforderungen, die sich in Anlehnung an die M-LüAR (Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen) ergeben. Analog zur DIN 1946 Teil 6 erfolgt die normgerechte Planung nach DIN 18017 Teil 3 in einem strukturierten Verfahren, das eine methodische und nachvollziehbare Umsetzung sicherstellt.
Schritt 1: Bestimmung des Mindest-Abluftvolumenstroms
Vorgesehen sind in der DIN 18017 Teil 3 ausschließlich ventilatorgestützte Lüftungssysteme, die entweder nutzergesteuert oder automatisch über Raumluftsensoren betrieben werden. Die Norm unterscheidet dabei vier verschiedene Betriebskategorien, die unterschiedliche Steuerungsphilosophien und Volumenströme ermöglichen (Tabelle 1).

Entlüftungsanlagen für Bäder – neben WCs, Küchen und Abstellräumen – können je nach Ausführungsart und Betriebsweise für Mindest-Abluftvolumenströme von 40 m³/h oder 60 m³/h ausgelegt werden. Für WCs können diese Volumenströme in der Regel halbiert werden. In der Praxis erfolgt die Steuerung des Luftvolumenstroms in Bädern häufig nach Anwesenheit, beispielsweise über einen Lüfter, der beim Einschalten der Beleuchtung oder über einen Präsenzmelder aktiviert wird und nach dem Ausschalten mit einer Nachlaufzeit weiterläuft (siehe Kategorie R-PN in Tabelle 1).
An dieser Stelle zeigt sich ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Lüftungsnormen. DIN 18017 Teil 3 erlaubt bei entsprechendem Wärmeschutzstandard des Gebäudes eine Reduzierung auf 0 m³/h in Zeiten geringen Luftbedarfs (Kategorie R-PN). DIN 1946 Teil 6 fordert hingegen, dass die Volumenströme für die Lüftung zum Feuchteschutz nutzerunabhängig und dauerhaft sichergestellt sein müssen. Aus haftungsrechtlichen Gründen empfiehlt sich auch bei Maßnahmen nach DIN 18017 Teil 3 die Sicherstellung einer permanenten Grundlüftung auf niedriger Stufe (Kategorie R-BD in Tabelle 1). Diese sorgt selbst bei inaktiver Nutzung für eine kontinuierliche Luftbewegung. Wenn erforderlich, kann die Lüftung bedarfsgesteuert bis auf den doppelten Wert erhöht werden, um auch hier den nach DIN 1946 Teil 6 geforderten Volumenstrom zu erreichen. Eine Erhöhung über das Doppelte hinaus ist nicht erforderlich und darf nicht angewendet werden.
Schritt 2: Sicherung der Außenluft-Nachströmung (Zuluftführung)
Die DIN 18017 Teil 3 setzt voraus, dass über zwei Pfade ein dem Abluftvolumenstrom entsprechender Außenluftvolumenstrom bereitgestellt wird:
- Infiltration über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle
- Gezielte Zuluftführung über Außenbauteil-Luftdurchlässe (ALD) und Überström-Luftdurchlässe (ÜLD)
Außenluftstrom durch Infiltration
Die Berechnung des Infiltrationsluftvolumenstroms erfolgt gemäß DIN 1946 Teil 6:
qv,Inf,Konzept = ez,Konzept • VNE • n50
- ez,Konzept: Volumenstromkoeffizient abhängig von Gebäudehöhe und Windexposition:
- eingeschossige Nutzungseinheit = 0,04 (windschwach) oder 0,08 (windstark)
- mehrgeschossige Nutzungseinheit = 0,06 (windschwach) oder 0,09 (windstark)
- VNE: Raumvolumen der Nutzungseinheit
- n50: Auslegungsluftwechsel bei 50 Pa Druckdifferenz
In dieser Gleichung wird die Dichtigkeit durch den n50-Wert angegeben. Er beschreibt, wie oft das Nettogebäudeluftvolumen bei 50 Pa Druckdifferenz pro Stunde ausgetauscht wird. Sofern die Dichtheit der Gebäudehülle nicht bekannt ist, können für den Anwendungsbereich der DIN 18017 Teil 3 normierte Tabellenwerte verwendet werden (Tabelle 2).

Außenbauteil-Luftdurchlässe (ALD)
Insbesondere bei energetisch hochwertigen Neubauten und sanierten Gebäuden reicht die natürliche Infiltration meist nicht aus, um den benötigten Abluftbedarf zu decken. In solchen Fällen müssen zusätzliche Außenbauteil-Luftdurchlässe installiert werden. Die Berechnung der erforderlichen Anzahl an ALDs erfolgt nach folgender Gleichung:
Anzahl ALD = (qv – qv,inf,wirk) : qv,ALD
- qv: planmäßiger Mindest-Abluftvolumenstrom je Nutzungseinheit
- qv,inf,wirk: wirksamer Infiltrationsluftstrom je Nutzungseinheit
- qv,ALD: Luftvolumenstrom je ALD beim Auslegungs-Differenzdruck
ALD müssen schalltechnisch so ausgelegt sein, dass keine unzulässige Lärmbelästigung entsteht. Darüber hinaus sind eine leichte Reinigbarkeit für einen dauerhaft hygienischen Betrieb sowie ein zuverlässiger Schutz gegen Schlagregen sicherzustellen. Eine ergänzende Filterung der Außenluft ist normativ nicht zwingend vorgeschrieben, kann jedoch zur Verbesserung der Luftqualität und zum Schutz der Anlage sinnvoll sein. Ist eine direkte Zuluftführung in Ablufträume vorgesehen, sind zusätzlich Behaglichkeitskriterien gemäß DIN EN 16798 Teil 1 zu beachten.
Überström-Luftdurchlässe (ÜLD)
Die Funktionalität der ventilatorgestützten Entlüftung hängt entscheidend von der ungehinderten Luftströmung zu den Abluftzonen ab. Geschlossene Innentüren dürfen diese Strömung nicht behindern, was unverschließbare Überström-Luftdurchlässe erforderlich macht.

Wichtiger Hinweis zur Norm-Kombination: Entlüftungsanlagen nach DIN 18017 Teil 3 können unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anforderungen der DIN 1946 Teil 6 für die Wohnungslüftung erfüllen. Dies gilt insbesondere dann, wenn dauerhaft wirksame Abluftvolumenströme den erforderlichen Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz erreichen und alle Räume der Nutzungseinheit hinreichend und nutzerunabhängig durchströmt werden.
Schritt 3: Auswahl eines Lüftungssystems
Die DIN 18017 Teil 3 stellt keine konkreten Anforderungen an die Durchströmung von Wohn- und Aufenthaltsräumen mit der zugeführten Außenluft. Angesichts der meist geringen Abluftvolumenströme ist dies in der Regel vertretbar. Deutlich umfassendere Vorgaben enthält hingegen die DIN 1946 Teil 6. Sie definiert unter anderem Anforderungen an die Betriebsstufen der Lüftungsgeräte, die Positionierung von Außenbauteil-Luftdurchlässen in der Gebäudehülle sowie an die thermische Behaglichkeit. Entlüftungsanlagen, bei denen erhöhte Anforderungen an Hygiene, Energieeffizienz, Schallschutz oder Komfort bestehen, sind daher nach den Vorgaben der DIN 1946 Teil 6 auszulegen.

Schritt 4: Brandschutz nach DIN 18017 Teil 3
Brandschutztechnische Anforderungen sind ein wesentlicher Planungsaspekt bei Lüftungsanlagen nach DIN 18017 Teil 3. Die Norm verweist dabei auf die „Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR)“, Abschnitt 7 „Besondere Bestimmungen für Lüftungsanlagen nach DIN 18017 Teil 3“. Die M-LüAR ist selbst keine Rechtsvorschrift, sondern dient den Bundesländern als Vorlage und wird je nach Landesbauordnung in unterschiedlichem Umfang in Landesrecht übernommen.
Die Notwendigkeit von Brandschutzvorkehrungen richtet sich dabei nach der jeweiligen Landesbauordnung und der Gebäudeklasse:
- Ein- und Zweifamilienhäuser (bis zu zweieinhalb Vollgeschosse): In der Regel sind keine besonderen Brandschutzvorkehrungen erforderlich.
- Mehrfamilienhäuser: Brandschutzvorkehrungen sind zwingend vorgeschrieben.
Bei erforderlichen Brandschutzvorkehrungen müssen Absperrvorrichtungen der Feuerwiderstandsklassen K30/K60/K90-18017 zur Verhinderung einer Brandübertragung installiert werden. Wichtig: Nach DIN 18017 Teil 3 sind Absperrvorrichtungen innerhalb von Geschossen (zum Beispiel bei der Überbrückung von Flur- oder Trennwänden) nicht zulässig (Tabelle 5).

Gemäß den geltenden Bauvorschriften müssen Lüftungsleitungen, die mehr als zweieinhalb Vollgeschosse vertikal durchdringen, gegen Feuer und Rauch gesichert werden. Traditionell wurde diese Anforderung durch den Einbau der Leitungen in feuerbeständige Lüftungsschächte erfüllt (Variante 1 in Tabelle 5). Diese Lösung war jedoch mit erheblichen Nachteilen verbunden: hoher Investitionsaufwand, großer Platzbedarf, verlängerte Bauzeiten sowie die Notwendigkeit zweier separater Schächte für Lüftung und sonstige Installationen. Deutlich wirtschaftlicher und platzsparender ist der Einsatz von geprüften Deckenschotts (Variante 4). Diese ermöglichen die Verlegung der Lüftungsleitungen innerhalb eines gemischt belegten Installationsschachts mit einfacher Gipskartonverkleidung (12,5 mm) – ganz ohne zusätzliche Brandschutzummantelung oder Brandschutz-Absperrklappen. Zertifizierte Einrohr-Lüftungsgeräte dürfen direkt über Aluflexrohre angeschlossen werden. Der volle Leitungsquerschnitt bleibt erhalten, Wartungsauflagen entfallen – und der Platzbedarf reduziert sich erheblich.
Fazit
Die DIN 18017 Teil 3 bietet einen praxisorientierten und zugleich normativ fundierten Rahmen für die Planung von ventilatorgestützten Entlüftungsanlagen in Wohngebäuden, insbesondere für Bäder und WC. Durch die systematische Methodik ermöglicht sie eine strukturierte Herangehensweise, die sowohl den bauphysikalischen Anforderungen als auch den praktischen Bedürfnissen der Nutzer gerecht wird. Die verschiedenen Betriebskategorien bieten ausreichend Flexibilität für unterschiedliche Gebäudetypen und Nutzungsanforderungen, während die detaillierten Vorgaben für Luftdurchlässe und Brandschutz die technische Sicherheit gewährleisten. Besonders die modernen Brandschutzlösungen mittels Deckenschotts vereinfachen die Umsetzung erheblich und reduzieren sowohl Kosten als auch Planungsaufwand. In Kombination mit der DIN 1946 Teil 6 steht Planern damit ein vollständiges normatives Instrumentarium zur Verfügung, das alle Aspekte der Wohnungslüftung abdeckt – von der einfachen Entlüftung einzelner Räume bis zu komplexen Gesamtkonzepten für energieeffiziente Gebäude.

cci324211
Jede Art der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung oder Bearbeitung, auch auszugsweise, ist nur mit gesonderter Genehmigung der cci Dialog GmbH gestattet.



