Muss Deutschland nun für Daimler Strafe zahlen?

Auf Basis eines neuen Gutachtens zum Einsatz des Kältemittels R134a in neuen PKWs steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Deutschland vom Europäischen Gerichtshof eine saftige Strafe bekommen könnte.

Bereits im Oktober 2008 wurde im Frontal-Beitrag im TV gezeigt, wie ein Auto durch das synthetische Kältemittel 1234yf in Brand geraten kann. (Abb. cci Dialog GmbH) Bei dem Verfahren geht es um Kältemittel in PKW-Klimaanlagen. Gemäß einer EU-Verordnung dürfen seit 2013 in Neuwagen nur noch Kältemittel mit einem GWP-Wert unter 150 eingesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel das HFO-Kältemittel 1234yf (GWP = 4) oder CO2. Damit wurde die Verwendung des bisher dominierenden R134a (GWP-Wert 1.430) verboten. Dieses nutzte Daimler allerdings noch in seinen PKWd weit über den vorgegebenen Stichtag hinaus und verwies dabei auf Sicherheitsaspekte, dass bei einem Brand des Kältemittels zum Beispiel nach einem Unfall hochgiftige und ätzende Flusssäure entstehen kann.
Hier hätte, so das Gutachten, das deutsche Kraftfahrtbundesamt eingreifen müssen, dies sei ein eindeutiger Verstoß gegen EU-Gesetze. Ein Urteil wird aber erst in einigen Monaten erwartet. Wird Deutschland verklagt, sind Strafen von zig Millionen Euro zu erwarten.

In den Jahren 2011 bis 2013 wurde der Einsatz von R1234yf in PKW-Klimaanlagen heftig und kontrovers diskutiert. Es gab Gutachten und Gegengutachten, aber letztlich sind recht rasch nahezu alle PKW-Hersteller auf 1234yf umgeschwenkt.

Artikelnummer: cci60290

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