
Donnerstag ist Techniktag. Heute geht es um eine neue Empfehlung des europäischen LüKK-Verbands Eurovent zur künftig geforderten Ökobilanzierung von Lüftungsgeräten. Im Mittelpunkt steht dabei das Erfassen aller elektrischen und thermischen Energien, die bei der Herstellung eines Lüftungsgeräts und dessen Komponenten anfallen, und deren Umrechnung in CO2-äquivalente Emissionen.
Die im März 2025 von der Eurovent Industry Association, Brüssel, veröffentlichte Empfehlung „Recommendation on complementary Product Category Rules for ventilation units“ behandelt auf 16 Seiten Kriterien zur Ökobilanzierung von Lüftungsgeräten für Wohn- und Nichtwohngebäude. Der Anlass zum Erstellen der Empfehlung ist die 2024 in Kraft getretene Neufassung der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie „Energy Performance of Buildings Directive“ (EPBD). Diese schreibt vor, dass ab 2028 neue Gebäude mit Nutzflächen über 1.000 m² und ab 2030 alle neuen Gebäude und deren Einrichtungen hinsichtlich ihren ganzheitlichen Umweltauswirkungen zu bilanzieren sind. Da Lüftungsgeräte als ortsfeste Anlagen in Gebäude eingebaut werden, sind somit auch für diese Ökobilanzen zu erstellen. Weil für Lüftungsgeräte die Grundlagen für solche Bilanzierungen mit konkreten Anforderungen als technische Regeln laut Eurovent noch zu erarbeiten sind, will die Empfehlung dazu Anregungen und Hilfestellungen bieten. Zugleich soll die Empfehlung Herstellern von Lüftungsgeräten und deren Komponenten bereits heute aufzeigen, auf welche Anforderungen sie sich im Hinblick auf künftig geforderte Ökobilanzierungen vorbereiten müssen.
Gemäß der Eurovent-Empfehlung ist zum Erstellen einer Ökobilanz (EPD = Environmental Product Declaration) für ein Lüftungsgerät und für alle darin eingesetzten Komponenten (Gehäuse, Erhitzer, Kühler, Wärmerückgewinnung, Befeuchter, Luftfilter, Klappen, Ventilatoren, MSR-Technik) zu erfassen, welche Materialmengen (beispielsweise Aluminium, Stahl, Kupfer, Kunst- und Dämmstoffe) für deren Produktion aufgewendet werden. Diese Mengen werden über materialspezifische Kennzahlen in CO2-Äquivalente (CO2-eq) umgerechnet. Bei zugekauften Komponenten muss der jeweilige Hersteller für seine Produkte die Daten zu deren Ökobilanz mitliefern. Ebenfalls zur Ökobilanz eines Lüftungsgeräts gehören Verbräuche an thermischer und elektrischer Arbeit in der Produktion, die ebenfalls in CO2-eq umgerechnet werden. Über diese Themen hat cci Zeitung bereits in den Ausgaben 10/2024 im Beitrag „Gesamtheitliche Ökobilanzierung für ein RLT-Zentralgerät“ (inklusive einer Beispielrechnung) und 3/2025 „Update zur Überarbeitung der Ökodesign-Verordnung für Lüftungsgeräte“ berichtet.
Zur Ökobilanzierung von RLT-Geräten berücksichtigt die Eurovent-Empfehlung ausschließlich die zuvor erläuterten CO2-äquivalenten Emissionen auf Basis des Verbrauchs an elektrischer und thermischer Energie bei der Herstellung von Geräten und deren Komponenten sowie die Aspekte Wartung, Komponententausch und Materialrecycling bei der Außerbetriebnahme. Dabei verzichtet die Empfehlung bei der Ökobilanzierung bewusst auf die Berücksichtigung des Gerätebetriebs (CO2-äquivalente Emissionen durch Erhitzen und Kühlen der Luftvolumenströme sowie durch den Stromverbrauch zur Luftförderung). Diesen Verzicht begründet Eurovent damit, dass ein geräteübergreifender Vergleich von Lüftungsgeräten auf Basis einer Ökobilanz aufgrund
– der in den EU-Staaten stark voneinander abweichenden Strommischfaktoren (kg CO2 pro kWh Strom),
– der unterschiedlichen Geräteausstattungen und den damit einhergehenden Energieverbräuchen
– des Einflusses der individuellen Nutzung eines Geräts und der standortspezifischen Klimabedingungen
nicht möglich sei.
Das englischsprachige Original der Eurovent-Empfehlung findet sich unter „Anhänge“.
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