Neue GEFMA Richtlinie 190 „Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management“

(Abb. © ar130405/stock.adobe.com).
Die GEFMA-Richtlinie 190 beschäftigt sich auf 110 Seiten mit allen Aspekten der Betreiberverantwortung im Facility Management (Abb. © ar130405/stock.adobe.com).

Jeden Dienstag beschäftigt sich cci Branchenticker mit Normen, Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen. Heute geht es um die neue GEFMA-Richtlinie 190 „Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management (inkl. ESG)“.

Nach Aussage der German Facility Management Association (GEFMA) ist die von ihr erstellte Richtlinie 190 „Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management (inkl. ESG)“ das Standardwerk für Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen in Deutschland. Dieses wurde von Grund auf überarbeitet, inhaltlich weiterentwickelt und im Juni 2023 als neuer Weißdruck veröffentlicht. Dabei geht die Neuauflage mit der Versionsnummer 2.0 besonders auf veränderte Anforderungen des Gesetzgebers ein, die sich in der Vergangenheit fortlaufend geändert, erweitert und teilweise verschärft haben. Darüber hinaus wird in der Richtlinie als weiteres Handlungsfeld mit zunehmender Bedeutung das Thema Cybersicherheit angesprochen.
Mehr Informationen zur GEFMA-Richtlinie hat die Redaktion in einem Beitrag in cci Wissensportal zusammengestellt. Dieser hat die Artikelnummer cci250646.

Eine Übersicht zu mehr als 350 Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen aus der LüKK mit Stand Juni 2023 finden Sie in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci248787. In dieser nach Themenbereichen gegliederten Tabelle sind die Neuerscheinungen des Jahres 2023 und die über 130 technischen Regeln, zu denen die Redaktion Zusammenfassungen erstellt hat, farblich gekennzeichnet (mit zugehörigen Artikelnummern).

cci250787