Neue Ökodesign-Verordnung für Ventilatoren lässt Fragen offen

Abb. © cci Dialog GmbH)
Bei der Ökodesign-Verordnung 327/2011 geht es auch um die Energieeffizienz von Ventilatoren für Lüftungsgeräte. (Abb. © cci Dialog GmbH)

Kurz vor Veröffentlichung der Endfassung der überarbeiteten Ökodesign-Verordnung 327/2011 für Ventilatoren sind darüber die Meinungen bei LüKK-Verbänden und Herstellern von Ventilatoren gespalten. Zwar biete die neue Verordnung nun Planungssicherheit für die kommenden Jahre, sie enthalte aber auch mehrere zu klärende Unsicherheiten und Fragen.

„Die lange Phase der Unsicherheit bei der Überarbeitung der Ökodesign-Anforderungen an Ventilatoren (EU 327/2011) hat ein Ende. Die Richtlinie wird voraussichtlich im Mai oder Juni 2024 veröffentlicht“. So äußerte sich Ende März die Arbeitsgruppe Ventilatoren im Fachverband Gebäude-Klima (FGK), Ludwigsburg, zur Neufassung der Ökodesign-Verordnung zur „Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Ventilatoren“. Die Verordnung definiert energetische Mindestanforderungen an Ventilatoren unterschiedlicher Bauarten und Leistungen. Sie ist 2013 in Kraft getreten und wurde 2015 verschärft. Seitdem haben europäische LüKK-Verbände und die EU-Kommission hart um weitere mögliche Verschärfungen der Verordnung gerungen, die nun vor der Veröffentlichung steht.
Dazu gibt es einerseits Freude und Erleichterung bei den Verbänden und Herstellern von Ventilatoren. Die Neufassung der Richtlinie enthält wichtige Weichenstellungen zur künftigen Ventilatoreffizienz und zu weiteren Anforderungen an die Geräte, an denen man sich in der Entwicklung, in der Produktion und auch bei der Zertifizierung orientieren wird. Andererseits gibt aber auch Bedenken. Mehrere Punkte in der Verordnung sind unklar oder in der Praxis kaum umzusetzen. Dazu erläutert Jürgen Albig, Vorsitzender des Ventilatorverbands AMCA Europe (Air Movement and Control Association), gegenüber cci Branchenticker: „Bei näherer Betrachtung der Verordnung gibt es Punkte, die nicht praxisgerecht ausgestaltet sind. Dazu zählt zum Beispiel eine Toleranzangabe zur Ventilatordrehzahl, die zu knapp bemessen ist und auf das eigentliche Ziel zum Einsatz von effizienten Ventilatoren keinen wirklichen Einfluss hat. Zudem sind in der neuen Verordnung ergänzende Angaben und Verpflichtungen zu Produkten festgelegt, wie Reparierbarkeit, Ressourceneffizienz, Materialeffizienz und generell von Ersatzventilatoren. Dieses Vorgehen wird von den deutschen Herstellern grundsätzlich zwar begrüßt, führt aber bei genauerer Betrachtung zu vielen Fragen und zu Erklärungsbedarf.“
In ihrer Sitzung verständigte sich die FGK-Arbeitsgruppe Ventilatoren auch darauf, Fragen und Unklarheiten der Verordnung zu klären und dazu gemeinsam mit dem LüKK-Verband EVIA (European Ventilation Industry Association) und der EU-Kommission ein erläuterndes FAQ (Erläuterungen zur Verordnung) zu erarbeiten.
Ein wichtiges zu klärendes Thema betrifft missverständliche und nicht zu erfüllende Randbedingungen zur nationalen Förderung von Ventilatoren. Dazu die Arbeitsgruppe: „In der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Querschnittstechnologien) soll sowohl der Motor als auch der Ventilator betrachtet werden, um die Effizienz eines Ventilators auszuweisen. Bei vielen Ventilatorbauarten (Außenläufer) ist jedoch der separate Nachweis für den Motor nicht möglich. Dies verhindert oft den Austausch ineffizienter Ventilatoren. Die Arbeitsgruppe versucht auch hier, eine Klärung herbeizuführen.“
Sobald es zu den zuvor genannten Themen neue Informationen gibt, wird cci Branchenticker berichten.

Ein ausführlicher Beitrag zur noch gültigen Ökodesign-Verordnung 327/2011 für Ventilatoren steht in cci Wissensportal unter der Artikelnummer cci16017.

Ein Beitrag „Neufassung der Ökodesign-Verordnung EU 327/2011 für Ventilatoren – Mehr Effizienz wird Pflicht“ steht ab Seite 8 in cci Zeitung 10/2023.

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