Neues UBA-Statement zu mobilen Luftreinigern in Schulen

mobiler Luftreiniger
Beispiel für einen mobilen Luftreiniger („Air Purifier“ von Wolf) (Abb. © Wolf GmbH)

Am 9. Juli hat das Umweltbundesamt (UBA) seine bisherige Einschätzung von Februar 2021 zu „Lüftung, Lüftungsanlagen und mobile Luftreiniger an Schulen“ in einer Neufassung veröffentlicht. Demnach wird nun zur Verringerung des Infektionsrisikos bei bestimmten Rahmenbedingungen auch der Betrieb von mobilen Luftreinigern empfohlen. cci Branchenticker fasst zusammen.

Laut UBA ist der wichtigste Schutz vor einer Infektion durch Corona-Aerosole das Einhalten der AHA-Regeln und das Tragen von FFP2-Masken. Ergänzende lüftungstechnische Maßnahmen können aber dazu beitragen, das Infektionsrisiko nochmals zu verringern. Hierzu sind fest installierte Zuluft-Abluft-RLT-Geräte mit Wärmerückgewinnung die beste Lösung zur Versorgung der Klassenzimmer mit Außenluft, zur Verdünnung der Aerosol-Konzentration in der Raumluft und zur Abführung der Aerosole. Das UBA empfiehlt, Schulräume sukzessive mit RLT-Anlagen auszustatten – was allerdings nur mittel- und langfristig und nicht kurzfristig möglich ist. Danach unterteilt das UBA Schulräume in zwei Kategorien:

  • Zur Kategorie 1 zählen Räume, die per Fensterlüftung oder RLT-Geräte gut be- und entlüftet werden können. Hier sind Luftreiniger in der Regel nicht erforderlich. Dazu ergänzt das UBA: „Modellrechnungen zufolge lässt sich mit mobilen Luftreinigern in Räumen der Kategorie 1 ein Zusatznutzen hinsichtlich der Reduzierung der Virenlast erzielen, insbesondere wenn die vom UBA empfohlene Lüftung und die Befolgung der AHA-Regeln nicht konsequent umgesetzt wird.“
  • Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine RLT-Anlage, Fenster nur kippbar, Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) entsprechen der Kategorie 2. Dazu das UBA: „In solchen Räumen kann die Zufuhr von Außenluft durch den Einbau einfach und rasch zu installierenden Zu- und Abluftanlagen erhöht werden. Alternativ ist der Einsatz mobiler Luftreiniger sinnvoll. Fachgerecht positioniert und betrieben ist ihr Einsatz wirkungsvoll, um während der Pandemie die Wahrscheinlichkeit indirekter Infektionen zu minimieren. Für solche Räume sind mobile Luftreinigungsgeräte somit, neben der eingeschränkten Lüftung, ein wichtiges Element eines Maßnahmenpakets, die Konzentration virushaltiger Partikel in Innenräumen durch Filtration zu reduzieren oder luftgetragene Viren mit Luftbehandlungsmethoden (UV-C, Ionisation/Plasma) zu inaktivieren. Es ist zu beachten, dass mobile Luftreinigungsgeräte die Notwendigkeit für das Lüften nicht ersetzen können. Mobile Geräte beseitigen nicht die sich in einem Schulraum durch Atmung anreichernde Luftfeuchte, das Kohlendioxid und weitere chemische Gase aus Mobiliar und Bauprodukten. Daher muss auch bei Nutzung mobiler Luftreiniger regelmäßig gelüftet werden.“

Darüber hinaus verweist das UBA beim Einsatz von Luftreinigern auf einen ausreichenden Sekundärluftvolumenstrom (5- bis 6-facher Luftwechsel), auf eine gute Raumdurchspülung mit gereinigter Luft, auf eine möglichst geringe Geräuschentwicklung und auf eine hohe Abscheidewirkung gegenüber Corona-Aerosolen.

Der Link zur neuen UBA-Empfehlung ist hier.

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2 Kommentare zu “Neues UBA-Statement zu mobilen Luftreinigern in Schulen

  1. Da muss ich Herrn Senczek doch widersprechen. Das UBA hat seine Meinung und seine de facto Ablehnung von Luftreinigern nicht aufgegeben. Man hat in Dessau nur, unter dem Druck der Politik, seine Ausführungen etwas detaillierter formuliert und explizit schwer zu belüftende Räume definiert. Das ist keine Änderung einer Position.
    Und nach wievor sind viele in der LüKK wie auch Forscher (UNI Stuttgart/ HRI/ ILK Dresden) um nur einige zu nennen und deren aktuelle Studien der Überzeugung, Luftreiniger können in Problemräumen eine temporäre Lösung sein. Aber in der breiten Fläche ist eine fest installierte, kontrollierte mechanische Lüftung dem immer vorzuziehen. Bezüglich Anlagenschallpegel, Strömungsphysik, laufender Kosten im Betrieb, Energiekosten und Behaglichkeit im KLassenraum. Hier führt kein Weg vorbei.

    Ralph Langholz
    Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Wirt.-Ing.(FH)

  2. Frei nach Sabine Andresen möchte ich sagen: Ich bin allmählich richtig wütend über den gequirlten Mist, den man aus Dessau hört.
    Obwohl nicht nur die Fachbranche sondern auch Virologen und Fachpolitiker den Einsatz von mobilen Luftreinigern in Schulen empfehlen, hat das UBA mit ihrem Statement vom 11.02.21 allen Zögerern und Schulbetreibern die Argumente in die Hände geliefert, den Einsatz von Luftreinigern in Schulen zu verhindern.
    Selbst jetzt nach der leichten Kurskorrektur vom 09.07.21 können sie sich nicht dazu durchringen, deren Einsatz unbeschränkt zu empfehlen, sondern nur wenn das Stoßlüften nicht gewährleistet werden kann. Natürlich brauche ich sie nicht, wenn ich Unterricht im Freien mache, aber selbst Lehrer freuen sich, wenn das Stoßlüften auf die Unterrichtspausen verlegt werden kann.
    Alle Schulträger stehen nun vor dem fast unüberwindbaren Konflikt in ein paar Wochen (Z.B. in Schleswig-Holstein noch 2) vor dem Schulferienende die benötigten Geräte zu beschaffen!
    Vielen Dank UBA für diesen Bärendienst! Warum konntet ihr so schwer über Euren Schatten springen!

    Rolf-W. Senczek Dipl.Ing.TU

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