Wie groß das Potenzial von Großwärmepumpen in städtischen Wärmenetzen ist, welche Faktoren die Nutzung behindern und wo es schon nachahmenswerte Beispiele gibt, beleuchtet eine aktuelle Studie des Fraunhofer IEG. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hat außerdem ein Rechtsgutachten zu einem befürchteten Fernwärme-Anschlusszwang für Wärmepumpenbesitzer erstellt.
„Unsere Studie macht Möglichkeiten von Großwärmepumpen für die Wärmeversorgung von Gebäuden und Stadtteilen deutlich. Pionierprojekte zeigen, dass die Großwärmepumpentechnik bereits erprobt und einsatzbereit ist“, unterstreicht Fabian Ahrendts, Studienautor am Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie IEG. Die Studie wurde im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung erstellt und ist online abrufbar: Link
Viele Wärmenetze mit Großwärmepumpen im zweistelligen Megawatt-Bereich findet man in nordeuropäischen Ländern, wo Strom im Vergleich zu Gas günstig ist und der politische Rahmen etwa über die kommunale Wärmeplanung passend gesetzt ist. Aber auch in Deutschland steigt die Zahl der Projekte, in denen Großwärmepumpen, Wärmespeicher, nachhaltige Wärme, Abwärme und Wärmenetze zusammen gedacht werden und auch für Brandenburg und Sachsen Vorbild sein können, betont die Studie. So stärken etwa partizipative Formen des Wärmepumpen- und Wärmenetzbetriebs etwa in Form von Energiegenossenschaften die öffentliche Akzeptanz und beschleunigen Projekte.
Im Rahmen des Themenkomplexes „Wärmenetze“ geistert derzeit auch immer wieder das Schlagwort „Fernwärme-Anschlusszwang“ durch die Medien. Hierzu hat der Bundesverband Wärmepumpe (BWP), Berlin, ein Rechtsgutachten erstellt. Konkret geht es um eine ganz praktische Sorge vieler Gebäudeeigentümer, die vor dem Einbau einer Wärmepumpe stehen. Mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung und den vielerorts angekündigten Fernwärmeausbau fragen sich viele, ob sie aufgrund eines Anschluss- und Benutzungszwangs später verpflichtet werden könnten, eine neue Wärmepumpe wieder auszubauen. Das Rechtsgutachten bestätigt nun, dass die Investition in eine Wärmepumpe unter einem besonderen Rechts- und Vertrauensschutz steht. Aus Sicht des BWP ergänzt die rechtliche Klärung damit die im letzten Jahr verabschiedeten neuen Regelungen in Gebäudeenergiegesetz, Wärmeplanungsgesetz und Heizungsförderung um einen wichtigen Baustein. Denn sie macht deutlich, dass kein Widerspruch zwischen der seit Jahresbeginn verbesserten Förderung und der kommunalen Wärmeplanung besteht.
Mit dem Thema Großwärmepumpen und Hochtemperaturanwendungen beschäftigt sich auch eine zweitägige Veranstaltung von cci Schulung, die bereits nächste Woche (6. und 7. Mai) in Leipzig stattfindet. Weitere Informationen gibt es hier.
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