„Notruf“ der Kraft-Wärme-Kopplung

Seit dem 1. Jan. 2018 müssen auch in Eigenversorgung betriebene, hocheffiziente KWK-Anlagen die volle EEG-Umlage bezahlen. Nachdem es keine Aussicht auf eine Folgeregelung gibt, haben sechs Verbände der Energiebranche einen „Notruf“ an die Bundesregierung gerichtet.

Das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (Abb. Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung) Wegen zahlreicher Marktbarrieren, komplizierter Steuer- und Anmeldverfahren sowie einem fehlenden, gesetzlichen Rückhalt für KWK-Anlagen im Wohnungsbau (Mieterstrom) könnte das permanente Ausbleiben der Umlagereduzierung ein wichtiges Stellglied einer multivalenten Energie- und Wärmewende nachhaltig beschädigen, so die Verbände. Die fehlende Weitsicht und die einseitige Fixierung von Strom als Energieträger für Endverbraucher führten in der Diskussion um regenerative Energien und Netzausbau zu groben Fehleinschätzungen. In blindem Vertrauen auf die erfolgreiche Entwicklung eines zur Zeit noch nicht zu realisierenden, großen Stromspeichers, der zugleich wirtschaftlich arbeitet und auf nachhaltigen Rohstoffen basiert, blieben KWK-Anlagen unberücksichtigt.

Der „Notruf kommt von der Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE), Berlin, dem BHKW-Forum, Neuendorf, dem Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), Berlin, dem Bund der Energieverbraucher, Unkel, der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), Berlin, und dem Verband für Wärmelieferung (VfW), Hannover. Das Schreiben kann hier eingesehen werden.

Artikelnummer: cci66096

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