Schwerpunkte 2017: Jahrespublikation des UBA erschienen

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Gesunde Luft in Gebäuden ist eines der Themen im Jahresbericht „Schwerpunkte 2017“ des Umweltbundesamts (UBA).

(Abb. UBA) Das UBA warnt unter anderem vor möglichen Gesundheitsrisiken bei der Nutzung von Gebäuden durch nicht ausreichende europäische Standards. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erlaubt es den Mitgliedstaaten nicht mehr, an Bauprodukte strengere nationale Anforderungen zum Schutz der Gesundheit zu stellen. Bis zum Herbst 2016 verlangte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für innenraumluftrelevante Bauprodukte anspruchsvolle Tests. Das nationale „Ü“-Zeichen (Ü für Übereinstimmung) stellte unter anderem strenge Anforderungen an flüchtige organische Verbindungen (VOC). Diese können in Fußbodenbelägen, Lacken oder Dichtstoffen enthalten sein. In zu hohen Konzentrationen sind sie gesundheitsschädlich. Das deutsche „Ü“-Zeichen ist nach dem Urteil des EuGH aber nicht mehr erlaubt. Die EU-Kommission hat zwar einen Vorschlag für eine Ergänzung der EU-weiten CE-Kennzeichnung von Bauprodukten um gesundheitliche Aspekte vorgelegt. Dieser Vorschlag lässt jedoch Emissionen von VOC aus Lösemitteln und anderen chemischen Hilfsstoffen zu, ohne dies zu kennzeichnen.

Maria_Krautzberger (Abb. Photostudio D29) „Da wir uns über 80 % der Zeit in Innenräumen aufhalten, sehen wir das sehr kritisch. Verbraucher müssen nachprüfen können, ob Bauprodukte gesundheitlich unbedenklich sind“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. „Dafür brauchen wir eine eindeutige Kennzeichnung.“ So könnte es analog zu Brandschutzklassen ein Klassensystem für VOC geben.

Weitere Schwerpunkte der UBA-Jahrespublikation sind die Landwirtschaft und der Klimaschutz.

Die UBA-Jahrespublikation ist downloadbar unter www.umweltbundesamt.de. Wir haben uns für Sie durchgeklickt. Mitglieder finden den Direktlink auf Seite 2.

Artikelnummer: cci55005

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