Seit 1. Dezember gilt die neue BAFA Kälte-Klima-Förderrichtlinie

Die BAFA-Förderung gilt weiterhin nur für Kälte- und Klimaanlagen mit natürlichen Kältemitteln. (Abb. cci Dialog GmbH)

Mit Wirkung zum 1. Dezember (10.00 Uhr) ist eine überarbeitete BAFA-Förderrichtlinie für Kälte- und Klimaanlagen in Kraft getreten, die die bisherige Fassung vom 1. Januar 2019 ablöst.

Über die neue Richtlinie, die eine Laufzeit bis Ende 2023 haben soll, informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wie folgt:
Die Richtlinie wurde inhaltlich erweitert und formal gestrafft. Sie gilt weiterhin nur für Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Bei stationären Anlagen ist die Förderung weiterhin modular aufgebaut. Das heißt, gefördert werden Kälteerzeuger sowie zugehörige Komponenten und Systeme inklusive thermische Speicher. In die Förderung aufgenommen wurden kleine Kälteanlagen, wie zum Beispiel für Metzgereien, Bäckereien, Tankstellen und kleine Dorfläden. Ebenfalls neu ist die Förderung von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme. Darüber hinaus werden Wärmerückgewinnung (indirekte Verdunstungskühlung), Ab- und Adsorptionskältemaschinen, freie Kühlung sowie die Einbindung einer Anlage zur Nutzung regenerativer Energien gefördert.

Die neue Förderrichtlinie finden Sie auf der Website des BAFA www.bafa.de. Die Redaktion wird für cci Wissensportal eine Zusammenfassung der neuen Richtlinie erstellen und darin auch wichtige Änderungen im Vergleich zur Vorausgabe erläutern. Sobald diese Zusammenfassung fertig ist, wird cci Branchenticker darüber informieren.

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