Verbändevereinbarung von ZVEH und ZVSHK aktualisiert

ZVSHK-Präsident Michael Hilpert (links) und ZVEH-Präsident Lothar Hellmann. (Abb. © ZVSHK und ZVEH)
ZVSHK-Präsident Michael Hilpert (links) und ZVEH-Präsident Lothar Hellmann. (Abb. © ZVSHK und ZVEH)

Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), Frankfurt, und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), St. Augustin, haben zum Gelingen der Energiewende ihre Zusammenarbeit verstärkt.

Dazu wurde die bestehende §7a-Verbändevereinbarung aktualisiert und in einer gemeinsamen Stellungnahme in das Installateurverzeichnis eingetragen. So wollen die Sanitär-, Heizung- und Klima-Handwerke sowie die Elektro-Handwerke die Grundlage für gewerkeübergreifendes Arbeiten im Zuge der Energiewende schaffen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die hohen Qualifikationsanforderungen im Handwerk auch künftig sichergestellt werden. Die §7a-Vereinbarung definiert fachliche Anforderungen, die für die Ausführung von Tätigkeiten im jeweils anderen Gewerk zu erfüllen sind und erleichtert es Betrieben aus dem Bereich Sanitär, Heizung und Klima wie auch ihren Kollegen aus dem Elektrobereich, im Interesse der Kunden Leistungen aus einer Hand anzubieten. Sie definiert zudem die Voraussetzungen für ein bundeseinheitliches Verfahren und gibt den Handwerkskammern ein wichtiges Instrument für die Eintragung in die Handwerksrolle gemäß §7a HwO an die Hand. Die offizielle Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgte am 9. Juni durch ZVSHK-Präsident Michael Hilpert und ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann sowie ZVEH-Präsident Lothar Hellmann und ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi in Wiesbaden.

cci178065

Schreibe einen Kommentar