Zusammenführung von EnEV und EEWärmeG?

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Fragen rund um EnEV und EEWärmeG.

(Abb. © Christian_Jung/Fotolia.com) Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen richteten eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Novelle der Energieeinsparverordnung und Zusammenführung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz“. Die Bundesregierung antwortete am 22. März (Drucksache 18/7768). cci Branchenticker bringt Auszüge.

Frage
Die Bundesregierung hat in der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) die Absicht bekundet, Instrumente, die die Energieeinsparung und die Nutzung regenerativer Energien in Gebäuden regeln, zu vereinfachen und zusammenzuführen. Wie sieht der vorgesehene Zeitplan der Bundesregierung für die Novellierung der EnEV aus, d. h. wann wird sie einen ersten Referentenentwurf dazu vorlegen?

Antwort
Maßgeblich für die anstehende Novellierung des Energieeinsparrechts bei Gebäuden ist die Vorgabe des Gesetzes zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz – EnEG), den Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten – also die technisch und wirtschaftlich machbaren Mindestanforderungen an das Niedrigstenergiegebäude – bis Ende 2016 festzulegen. Der Gesetzentwurf wird derzeit erarbeitet.

Frage
Will die Bundesregierung zur Novellierung der EnEV das bestehende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abschaffen und Bestimmungen zum Einsatz regenerativer Energien im Wärmesektor statt dessen in der EnEV verankern, oder will sie das EEWärmeG als eigenständige Regelung erhalten und lediglich besser auf die Anforderungen der EnEV abstimmen?

Antwort
Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sollen strukturell neu konzipiert und in einem Regelungswerk zusammengeführt werden. Ziel ist ein aufeinander abgestimmtes Regelungssystem für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) haben im Rahmen der inzwischen abgeschlossenen gutachterlichen Untersuchung zum Abgleich von EnEG/EnEV und EEWärmeG im September 2015 das Gespräch mit den Bundesländern zur Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts bei Gebäuden aufgenommen. Im Rahmen der gutachterlichen Untersuchung zum Abgleich von EnEG/EnEV und EEWärmeG hat ebenfalls im September 2015 ein Gespräch mit den betroffenen Branchen und Verbänden stattgefunden.

Frage
Wird die Bundesregierung in der anstehenden Novelle der EnEV den geforderten EU-Niedrigstenergie-Gebäudestandard bereits festlegen?

Antwort
Der Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten soll im Rahmen der anstehenden Novelle in einem Zuge festgelegt werden und gemäß EU-Gebäuderichtlinie für öffentliche Nichtwohngebäude ab 2019 und für alle übrigen Gebäude ab 2021 gelten.

Frage
Wie viele Stichprobenkontrollen von Energieausweisen hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBT) bisher durchgeführt, und wie viele Auffälligkeiten hat es dabei beanstandet?

Antwort
Das DIBt führt derzeit eine Validitätsprüfung von Energieausweisen der Stufe 1 gemäß § 26d Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 EnEV durch. Nach seinen Angaben hat das DIBt für das Jahr 2014 insgesamt 18.067 Energieausweise in die Stichprobenkontrolle einbezogen. Dies entspricht 5,6 % der insgesamt ausgestellten Energieausweise. Zu den Ergebnissen der Stichprobenkontrollen kann noch keine Aussage getroffen werden.

Frage
Wie viele Inspektionsberichte von Klimaanlagen hat das DIBT bisher erstellt?

Antwort
Das DIBt hat gemäß § 30 EnEV die Aufgabe, Inspektionsberichte für Klimaanlagen nach Maßgabe von § 26c EnEV zu registrieren. 2014 sind insgesamt 1.185 Registriernummern vergeben worden.

Frage
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erkenntnissen des DIBT und der zuständigen Landesbehörden, die den Vollzug der EnEV in der Praxis überprüfen, hinsichtlich Quantität und Qualität der Umsetzung der in der EnEV vorgegebenen Energiesparmaßnahmen in der Praxis?

Antwort
Nach § 26f EnEV berichten die Länder dem Bund erstmals zum 1. März 2017 über Erfahrungen mit den Stichprobenkontrollen. Zu den Ergebnissen der vom DIBt und den zuständigen Behörden der Länder bisher durchgeführten Stichprobenkontrollen bzw. Registrierung liegt der Bundesregierung noch kein Bericht vor.

Weitere 22 Fragen wurden lapidarisch mit „Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Abstimmung“ beantwortet.

Artikelnummer: cci43349

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