cci Forum: Ökodesignrichtlinie für Lüftungsgeräte und saniertes Lüftungsgerät

Ein bestehendes Lüftungsgerät (Leistung ca. 100.000 m³/h; Alter ca. 30 Jahre), das nur mit Erhitzer und Wärmerückgewinnung ausgestattet ist, soll mit einer Kühlfunktion (als Kombiregister oder separaten Kühler) nachgerüstet werden. Des Weiteren sollen die Ventilatoren bzw. deren Motoren gegen effizientere ausgetauscht werden. Bei der Variante des separaten Kühlers würde dieser in der Schalldämpferkammer des Geräts installiert werden und der Schalldämpfer ins Luftleitungsnetz wandern. Bei der Variante des Kombiregisters würde der bestehende Erhitzer gegen ein Kombiregister getauscht werden.
Werden bei einer derartigen Änderung Anforderungen an das Lüftungsgerät durch die ErP-Richtlinie gestellt?
Wie würde sich der Sachverhalt darstellen, wenn das Kühlregister nicht im Gerät nachgerüstet werden würde, sondern separat an einer passenden Stelle im Luftleitungsnetz?

Antworten der Leser

1.
Grundsätzlich unterliegt die Lieferung von Einzelkomponenten nicht den Anforderungen aus der Ökodesignrichtlinie für Lüftungsgeräte. Anders verhält es sich mit Anforderungen aus der EnEV, die bei einem gravierenden Eingriff in das Lüftungsgerät ein Update auf die EnEV-Mindestanforderungen verlangt.
Für mich stellt sich die Frage, ob es nicht unter Abwägung aller Dinge sinnvoll ist, das komplette Lüftungsgerät auszuwechseln. Gerne helfen wir bei der wirtschaftlichen Betrachtung dieser Maßnahme.

Martin Törpe AL-KO Therm

2.
Die Energetische Inspektion nach § 12 EnEV gilt für alle Klimaanlagen > 12 kW installierter Kälteleistung. Wird die Anlage mit einem Kühlregister (intern oder extern im Luftleitungsnetz) nachgerüstet, besteht für diese Anlage nach aktueller EnEV eine Inspektionspflicht zehn Jahre nach der Ausrüstung der Anlage mit einer Kühlfunktion. Ausgenommen von der Inspektionspflicht sind jedoch Anlagen für Prozesskühlzwecke (z. B. Kühlräume, reine Serverräume etc.)

Dan Hildebrandt, IB TGA-Effizienz

3.
Da lediglich einzelne Komponenten getauscht werden, greift hier die 1253/2014 nicht. Diese gilt nur für komplette Lüftungsgeräte und nicht für einzelne Komponenten. Die entsprechenden Anforderungen an die Ventilatoren gelten hingegen

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Weiß, DencoHappel GmbH

Artikelnummer: cci55967

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